Vorlage Anmeldung Beendigung Liquidation

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Mit der Anmeldung der Beendigung der Liquidation zum Handelsregister erlischt eine Gesellschaft und damit auch ihre Firma. Wird eine juristische Gesellschaft aufgelöst, muss für die Abwicklung der Rechtsgeschäfte ein Liquidator bestellt werden. Dieser führt die letzten Rechtshandlungen der Gesellschaft aus und wickelt die Geschäfte mit den Gesellschaftsgläubigern ab. Der Beschluss der Gesellschafter zur Liquidation muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Sind alle Geschäfte durch den Liquidator erledigt und ist eine Abschlussbilanz erstellt worden, kann die Liquidation durch die Anmeldung der Beendigung der Liquidation beendet werden.