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Unternehmernews der Woche 37/2018

Diese Woche schauen wir, was die herCareer Karrieremesse im Oktober zu bieten hat und zeigen, wie man Aufgaben delegieren kann. Welche Themen rund um Gründung & Unternehmertum Sie nicht verpassen sollten, lesen Sie hier.

herCAREER: Karrieremesse in München auch für Existenzgründerinnen

Die Karrieremesse herCAREER am 11. und 12. Oktober 2018 – ein Highlight für Gründerinnen

Kontakte knüpfen, Erfahrungen austauschen, Tipps & Tricks für das eigene und gemeinsame Weiterkommen sammeln – dafür bietet die Karrieremesse herCAREER in München eine Plattform. Potentielle und schon aktive Gründerinnen treffen hier auf Role Models und Insider und können sich zu allen Themen rund um die Existenzgründung & Unternehmertum umfassend informieren. Lesen Sie hier mehr zur Messe herCAREER

In 7 Schritten Aufgaben richtig delegieren

Aufgaben abgeben lohnt sich – auch wenn anfangs Zeit investiert werden muss

Wer delegiert, gewinnt wertvolle Zeit zurück. Investieren Sie die notwendige Zeit in Ihre Mitarbeiter und konzentrieren Sie sich auf das, was nur Sie erledigen können. Erfolgreich delegieren heißt, Ziele und erwartete Ergebnisse von delegierten Aufgaben zu erklären, Voraussetzungen für ihre Erledigung zu schaffen, Termine zu setzen, maßvoll zu kontrollieren und Feedback zu geben. Lesen Sie hier, wie Sie Aufgaben richtig delegieren können. 

Branchennews kurz und knapp

Abmahnmissbrauch durch DSGVO? Ministerin legt Gesetzesentwurf vor

Bundesjustizministerin Katharina Barley legt einen Gesetzesentwurf vor, um gegen Abmahmissbrauch vorzugehen. Besonders im Fokus stehen dabei Abmahnungen von Kleinunternehmen wegen minimaler Fehler (z.B. im Impressum) mit dem Zweck Gebühren und Vertragsstrafen zu erzielen. So sollen laut dem Entwurf, Streitwerte bei unerheblichen Verstößen auf maximal 1.000€ reduziert werden. So sollen Abmahnungen weniger attraktiv werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf laut Handelsblatt vor, dass die berechneten Schadensersatzansprüche transparent und verständlich darzulegen sind, um besser prüfen zu können, ob diese in ihrer Höhe berechtigt sind. 

Das erwartet KMU mit der Brückenteilzeit am 2019

Betriebe ab 45 Mitarbeitern, müssen ihren Mitarbeitern eine befristete Teilzeit (Brückenteilzeit) gewähren. Aus betrieblichen Gründen kann ein solcher Antrag allerdings abgelehnt werden. Im Unterschied zu normalen Teilzeit, soll bei der Brückenteilzeit eine flexiblere Rückkehr in die Vollbeschäftigung ermöglicht werden. Für Unternehmen mit 16 bis 44 Mitarbeitern (ohne Auszubildende) gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur Teilzeitarbeit, fasst digitaler-mittelstand.de zusammen. 

EU-Parlament stimmt für umstrittenen Uploadfilter und Linksteuer

Eine deutliche Mehrheit hat sich trotz deutlicher Proteste für den Vorschlag zum neuen Urheberrecht ausgesprochen. Dieser könnte das Internet komplett verändern. Es drohen nun Uploadfilter und Linksteuern. Auch einem Vorschlag zu neuen Terrorismus-Regulationen wurde mehrheitlich zugestimmt. Diese könnte zur Folge haben, dass auch kleinste Hosting Provider und Blogbetreiber zum durchgehenden Monitoring verpflichtet sind. Alle Hintergründe zu dem Thema finden Sie bei t3n.de hier und hier sowie bei Spiegel.de.

Über den Autor
Luisa Fischer

Luisa Fischer

Die Betriebswirtschaftlerin hat sich nach Ihrem Masterstudium auf Online Marketing spezialisiert. Zunächst in einer Marketing Agentur, dann als selbstständige Beraterin, unterstützt sie heute Kunden vor allem im Bereich strategisches Online Marketing, Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung. Seit Ende 2017 ist Luisa Fischer Teil des unternehmenswelt.de Redaktionsteams.