· Unternehmenswelt News

Unternehmernews der Woche 26/2018

Diese Woche erfahren Sie, bis wann und womit Sie sich beim KfW Award Gründen 2018 bewerben können und erklären, welche vier Dinge Sie für eine Zielgruppenanalyse über Ihre Kunden herausfinden müssen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ausgaben für Getränke und Obst für Ihre Mitarbeiter steuerlich behandeln. Welche Themen aus der Online-Welt und rund um Gründung & Unternehmertum Sie nicht verpassen sollten, lesen Sie hier.

Der KfW Award Gründen 2018 - Bewerbungsfrist noch bis zum 01.08.

Seit 1998 verleiht die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Preis für erfolgreiche Gründer, mittlerweile unter dem Namen „KfW Award Gründen“. Pro Bundesland wird ein Unternehmen für sein nachhaltiges und innovatives Geschäftskonzept ausgezeichnet. Ihre Preise nehmen die erfolgreichen Gründer zur Eröffnung der Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) am 11. Oktober entgegen.

Zielgruppenanalyse – 4 Dinge, die Sie über Ihre Kunden herausfinden müssen

Um zu wissen, ob sich Ihr Produkt verkaufen wird, braucht es eine Analyse Ihrer potentiellen Kunden. Überzeugend für Geldgeber und Partner wird Ihr Angebot dann, wenn Sie genau darüber informieren können, wer Ihre Kunden sind, über welche Eigenschaften sie verfügen, welche konkreten Probleme Sie für Ihre Kunden lösen und wo und wann Sie Ihre Kunden erreichen. Hier geben wir Ihnen Tipps zur Zielgruppenanalyse.

Kaffee und Obst für die Mitarbeiter: Tun Sie Ihrem Team etwas Gutes!

Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern Getränke und Obst am Arbeitsplatz zur Verfügung. Das stärkt die Motivation und richtig angestellt schafft es eine produktive Atmosphäre. Die Kosten dafür können als Aufmerksamkeit unter Betriebsausgaben verbucht werden. Worauf Sie achten müssen, damit daraus keine steuerpflichtigen Sachbezüge werden, lesen Sie in unserem Artikel zum steuerlichen Umfang von Getränken und Snacks.

Online-News der Woche

Google frischt sein Kartenmaterial für Deutschland auf, allerdings nicht für Street View; die mobile Version des Microsoft Browsers Edge hat in Zukunft Adblock Plus vorinstalliert; die Sparkasse bringt bald ihre eigene mobile Bezahl-App heraus anstatt mit Google Pay zu kooperieren und der Online-Reisevermittler Tourradar bekommt Investionen in Höhe von 43 Millionen Euro. Lesen Sie mehr dazu in unseren Online News der Woche

Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp

Steigt der Mindestlohn bis 2020 auf 9,35 Euro?

Mit dem 1. Januar 2019 soll der Mindestlohn auf einen Stundensatz von 9,19 Euro angehoben werden. Ab 1. Januar 2020 sind 9,35 Euro vorgesehen. Das empfahl am Dienstag die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission aus Vertretern der Arbeitgeberseite, den Gewerkschaften und der Wissenschaft. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung der Vorlage zustimmt und die Mindestlohnsätze in Form einer Verordnung umsetzt. Auf die empfohlenen Werte kommt die Kommission laut Handelsblatt, indem sie sich an die Entwicklung der Tariflöhne der letzten beiden Kalenderjahre anlehnt. 

Steuerlast gerade für Kleinstunternehmen groß

Kleinstunternehmen werden Deutschland verhältnismäßig am stärksten durch Steuern belastet. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Sage und Plum Consulting. Das betrifft sowohl die direkten als auch die indirekten Kosten der Besteuerung. So zahlen Kleinstunternehmen den höchsten prozentualen Anteil an ihrem Gewinn an den Fiskus. Gleichzeitig investieren Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern doppelt so viel Zeit in ihre Steuerverwaltung wie mittelgroße Unternehmen zwischen 100 und 499 Beschäftigten. Wie das Magazin Mittelstand in Bayern berichtet, geht dies deutlich zu Lasten von Produktivität und Wachstum kleiner Unternehmen.

Auswirkungen der DSGVO auf den Umgang mit Bewerbungsunterlagen

Auch Bewerbungsunterlagen sind personenbezogene Daten. Deswegen gelten auch für sie die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Ende Mai 2018 in Kraft getreten ist. Wenn eine Bewerbung auf elektronischem Weg zum Unternehmen gelangt, sollte dieses einen Weg zur Verfügung stellen, auf dem das in verschlüsselter Form geschehen kann. Bewerber können außerdem Informationen darüber verlangen, wie ihre Daten verarbeitet werden und verlangen, dass gespeicherte Daten gelöscht werden. Auch für die Eingangsbestätigung und weitere Punkte gibt es Regelungen in der DSGVO, erläutert die Deutsche Handwerkszeitung.