· Fördermittel

Deine Personalstrategie mit dem Förderprogramm unternehmensWERT:Mensch entwickeln

Das vom Bundesarbeitsamt geförderte Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch unterstützt mit Beratungsdienstleistungen kleine und mittlere Unternehmen. Insbesondere erhalten Unternehmer mit dem Förderprogramm Unterstützung bei der Entwicklung moderner und mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Dies soll auch den aktuellen Arbeitskräftemangel lindern.

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unternehmensWERT:Mensch

unternehmensWert:Mensch im Überblick

Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe, Nachwuchsmangel und massiv steigende Personalkosten beschäftigen auch kleine und mittlere Unternehmen. Dazu kommt der Fachkräftemangel, welcher in allen Branchen eine Herausforderung darstellt. Um diese Herausforderungen anzugehen, fehlen den kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch oft die Ressourcen.

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch der Initiative "Neue Qualität der Arbeit" steht dabei im Kontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung und wird daher aus  Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gespeist.

Die übergeordnete Koordinierung und Steuerung des Förderprogramms übernimmt die im Bundesarbeitsministerium angesiedelte Programmkoordinierungsstelle. Diese wacht über einheitliche Qualitätsstandards bei Erst- und Prozessberatung sowie beim Ergebnisgespräch. Zudem ist sie verantwortlich für die fachliche Begleitung der bundesweit knapp 80 Erstberatungsstellen.

Die Erstberatungsstellen koordinieren die Beratung der Unternehmen in ihrer Region und sind erste Ansprechpartner für Unternehmen in allen Förderfragen und koordinieren den Prozessberaterpool mit seinen 1.700 Prozessberatern.

Die finanzadministrative Umsetzung des Förderprogramms übernimmt das Bundesverwaltungsamt. Damit ist es für die Bewilligung und Auszahlung der Förderung sowie für die Verwaltung der Fördergelder verantwortlich. Das BVA unterstützt entsprechend die Erstberatungsstellen bei Fragen rund um die Zuwendung und Fördermittelabrechnung.

Was bietet das Programm?

Wie gut ist dein Unternehmen aufgestellt, um zukünftige personelle Herausforderungen zu meistern? Wo ergibt sich ein Handlungsbedarf? Wie kannst du eine innovative Personalpolitik für dein Unternehmen entwickeln? Welche konkreten Lösungen ergeben sich? Kannst du die gravierende Steigerung des gesetzlichen Mindestlohn aushalten?

Das bundesweit angebotene Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen Personalpolitik. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert:

  1. Personalführung
  2. Chancengleichheit & Diversity
  3. Gesundheit
  4. Wissen & Kompetenz.

In diesen Bereichen kannst du mit entsprechenden Beratern gemeinsam massgeschneiderte Konzepte und Massnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik entwickeln. Dabei kannst du je nach Unternehmensgrösse 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten erstattet bekommen.

Ziele des Programms

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch zielt auf nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen. Als Ziele des geförderten Beratungsprogramms werden folgende Punkte genannt:

  • kleine und mittlere Unternehmen auf künftige Herausforderungen aufmerksam zu machen,
  • Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik beratend zur Seite zu stehen,
  • die eigenständige Reaktion kleiner und mittlerer Unternehmen auf die vielfältigen unternehmerischen Herausforderungen zu stärken
  • eine Unternehmenskultur zu etablieren, welche zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Geschäftsabläufe wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt

Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Förderprogramm auf eine professionelle Prozessberatung, auch unter Beteiligung des Personals.

Ablauf der Beratungsdienstleistung

Um die Ziele in den Unternehmen zu verwirklichen, setzt das Programm auf folgenden, dreistufigen Prozess:

  1. Erstberatung, in einer der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen. Dort wirst du als Unternehmer durch das Programm geführt und deine Förderfähigkeit geklärt. Gemeinsam wird der konkrete unternehmerische Veränderungsbedarf im Rahmen der vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Anschließend wird die Fördermöglichkeit besprochen. Erfüllt dein Unternehmen die Förderbedingungen, erhältst du direkt in der Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck, mit dem du die folgende Prozessberatung in Anspruch nehmen kannst.
  2. Prozessberatung. Aus dem Prozessberaterpool kannst du eine für das Programm autorisierten Prozessberater auswählen. Die Prozessberatung  findet dann direkt im Unternehmen statt. Dabei erarbeitet der Prozessberater gemeinsam mit dir als Unternehmensführung und deinen Beschäftigten sowie ggf. der Mitarbeitervertretung entsprechende Lösungsstrategien. Dafür stehen insgesamt bis zu zehn Beratungstage zur Verfügung, die in einem Zeitraum von neun Monaten genutzt werden müssen.
  3. Ergebnisgespräch. Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und eventuell die Mitarbeitervertretung gemeinsam das Erreichte. Damit die angestossenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten, können mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen werden.

Wer wird gefördert?

Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Dabei wird auch die finanzielle Unterstützung besprochen und entsprechend ein Beratungsscheck ausgestellt.

Förderberechtigt sind dabei Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro
  • das Unternehmen muss mindestens zwei Jahre bestehen
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit, wobei die Berechnung nach Jahresarbeitseinheiten erfolgt und Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt werden können
  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten bis zu 50 Prozent Zuschuss.

Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

Die Förderrichtlinien können je nach Bundesland und Jahr abweichen. Konkretes gilt es in der Erstberatung zu erfragen.

Hier gelangst du zur Suche nach den Erstberatungsstellen: Website

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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