Teigwarenherstellung

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Wenn man sich in der Teigwarenherstellung selbstständig macht, kann das in zwei Richtungen gehen; einmal als reiner Teigwarenhersteller oder als Teigwarenanlagenbau und -vertrieb. Bei der Teigwarenherstellung geht es um die Produktion der verschiedenen Teigwaren, wie Pasta, Lasagne, aber auch Pizzaböden und ähnliches. Die Teigwarenherstellung kann in Klein- und Großbetrieben stattfinden.

Grundsätzlich jedoch bedarf es in der Teigwarenherstellung der entsprechenden industriellen Maschinen und Anlagen. Auch hier benötigt der Gründer also eine entsprechende Produktionsstätte. Die ist nicht immer einfach zu finden und bedeutet auch meist höhere Mietausgaben. Investitionen für die Anlagen werden ebenfalls nötig sein. Ein gewisses Startkapital sollte bei der Gründung in der Teigwarenherstellung unabhängig von der gewählten Rechtsform auf jeden Fall vorhanden sein.

Die Teigwaren aus der Teigwarenherstellung werden dann an den Einzel- und Großhandel vertrieben. Wichtig ist auch sich in der Buchführung Unterstützung zu holen, damit keine steuerrechtlichen Fragen offen bleiben. Wie in allen Lebensmittelproduktionsbetrieben werden die Hygienevorschriften überprüft. Gegebenenfalls muss der Gründer ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Alle Mitarbeiter in der Teigwarenherstellung, die in Kontakt mit den Lebensmitteln treten, müssen auf jeden Fall eins vorweisen.