Taxibetrieb

In einem Taxibetrieb sind Berufskraftfahrer tätig, die Personen gegen Bezahlung befördern. Für die Taxibetriebe in Deutschland existieren verschiedene Rufnummern, die miteinander konkurieren, die bundeseinheitliche Rufnummer für Taxis zu sein.

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In einem Taxibetrieb sind Berufskraftfahrer tätig, die Personen gegen Bezahlung befördern. Für die Taxibetriebe in Deutschland existieren verschiedene Rufnummern, die miteinander konkurrieren, die bundeseinheitliche Rufnummer für Taxis zu sein. Gibt es in einem Ort mehrere Taxibetriebe, die sich auf keine einheitliche Nummer einigen oder sich an diesem Service nicht beteiligen wollen, kann keine umfassende neutrale Taxivermittlung garantiert werden.

Führt ein Unternehmer einen Taxibetrieb nach der Umsetzung seiner Geschäftsidee , sollten seine Fahrzeuge eine gewisse Ausstattung haben. Wichtig sind unter anderem das Taxameter, das Dachschild um als Taxi gekennzeichnet zu sein, ein Tarifaufkleber, ein Funkgerät sowie die Anschrift des Unternehmens im Fahrzeuginnenraum. Zu beachten ist für den Inhaber des Taxibetriebs ebenfalls das Personenbeförderungsgesetz, welches die Genehmigungspflicht sowie das Genehmigungsverfahren regelt.

Kommunen können nach diesem Gesetz in ihrem Pflichtfahrgebiet die Beförderungsbedingungen und Tarife festlegen. Der Arbeitsort der Fahrzeuge des Taxibetriebs sind speziell für sie vorgesehene Taxistände, an denen sie auf ihre Fahrgäste warten. Der Taxifahrer besitzt die Pflicht, die kostengünstigste sowie die kürzeste Fahrstrecke auszuwählen. Außerhalb des Pflichtfahrgebietes gilt der von der Kommune festeglegte Tarif nicht, Fahrgast und Fahrer einigen sich dann vor Antritt der Fahrt auf einen Fahrpreis.