Rettungsdienst

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Der Rettungsdienst (zivil) muss rund um die Uhr in der Lage sein, bei medizinischen Notfällen mit geeignetem Fachpersonal und Rettungsmitteln, schnell zu helfen und Leben zu retten. Es gibt dabei verschiedene Arten des Rettungsdienstes zu unterscheiden: Den bodengebundenen Rettungsdienst für Notfallrettung und qualifizierten Krankentransport, den Bergrettungsdienst, die Luftrettung und den Wasserrettungsdienst.

Der Rettungsdienst in Deutschland ist Sache der einzelnen Bundesländer und ist damit durch die Landesgesetze geregelt. Die Bundesländer legen dann mit Hilfe von Gesetzen die Aufgaben für die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Die Kommunen stellen zur Aufgabenerfüllung oft eigenes Personal sowie Ausstattung, betreiben ein eigenes Rettungsunternehmen oder übergeben den Rettungsdienst an privatrechtliche Organisationen, die als gemeinnütziger Verein oder gemeinnützige GmbH tätig sind.

Einige Hilfsorganisationen, die den bodengebundenen Rettungsdienst wahrnehmen, sind das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Johanniter-Unfall-Hilfe. Die Luftrettung wird in Kooperation mit Betreibern von Rettungshubschraubern durchgeführt. Bei der Bergrettung ist die Bergwacht zuständig und bei der Wasserrettung unter anderem die Wasserwacht und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.