Volle Mutterschutzleistungen für selbstständige Frauen
Eine Selbstständigkeit bringt zwar Vorteile, doch in Fragen der sozialen Absicherung unterliegt man zum Teil anderen Voraussetzungen als normale Angestellte - so zum Beispiel beim Thema Mutterschutz. Die EU will jetzt das Gesetz zum Sozialschutz für selbstständige Erwerbstätige modernisieren. Selbstständige Frauen sollen damit das Recht auf eine Mindestanzahl an Mutterschutzurlaub bekommen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission geeinigt, welche selbstständigen Frauen und Partnerinnen von Selbstständigen mehr Rechte und Schutz in der Schwangerschaft sowie nach der Geburt zusichern soll. Bisher haben Selbstständige und Hausfrauen keinen vollständigen Anspruch auf alle Leistungen des Mutterschutzes. Das Gesetz schlägt vor, dass diese künftig ebenso das Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutzurlaub bekommen. Damit kann auch eine selbstständige Frau Mutterschutzleistungen beziehen und gleichzeitig ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.
Das Ziel dieser Gesetzesinitiative in Bezug auf den Mutterschutz ist die Angleichung der Rechte selbstständiger Frauen. Außerdem soll die neue Richtlinie die Anzahl der selbstständigen Frauen in Europa erhöhen: bisher machen sie lediglich 30 % aller Selbstständigen aus. Am 24. Juni soll die Richtlinie vom Ministerrat voraussichtlich angenommen werden. Ab dann haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, diese neuen Regelungen auch in das nationale Recht umzusetzen.