Selbstständigkeit im Handwerk mit Meister-BAföG
Die Meister-Ausbildung im Handwerk ist als anerkannte Fortbildung meist nicht nur mit einem hohen Zeitaufwand sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Für viele Gründungen im Bereich Handwerk ist ein solcher Meistertitel jedoch Voraussetzung - und hier gibt's - was viele nicht wissen - Unterstützung vom Staat: Wer den Meistertitel im Rahmen einer Existenzgründung benötigt, kann in vielen Fällen das sogenannte "Meister-BAföG" erhalten.
Das Finanzamt übernimmt die nachgewiesene Lehrgangs- und Prüfungsgebühr (bis max. 10.226 Euro). Gefördert werden Voll- und Teilzeitlehrgänge. Die Förderung besteht dabei zu 30,5% aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zu 69,5% aus einem zinsgünstigen Darlehen. Der Darlehensanteil ist dabei optional, muss also nicht in Anspruch genommen werden. Ebenfalls in Form eines zinsgünstigen Darlehens bezuschusst werden die Materialkosten für das Meisterstück mit bis zu 50% (max. 1.534 Euro). Zusätzlich erhalten Alleinerziehende einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro pro Monat und Kind.
Für Vollzeitlehrgänge wird sogar monatlich Unterhalt gezahlt – auch dieser besteht zu einem Teil aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und wird optional ergänzt durch ein Darlehen. Die exakte Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen hängen von der individuellen Situation des Gründers ab: Einkommen, Vermögen, Art der Kranken- und Rentenversicherung und Familienstand. Maximal gibt es 697 Euro für Alleinstehende. Pro Kind kommen 210 Euro dazu; Verheiratete erhalten zusätzlich 215 Euro.
Mit dem Meister-Bafög hat der Gesetzgeber vor allem für Existenzgründer Erleichterungen geschaffen. Wird innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gegründet, werden auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen 66 % Restdarlehens erlassen. Der Antrag auf Förderung wird in schriftform eingereicht beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Über Höhe des Förderanspruchs entscheiden jeweils die in den Ländern zuständigen Behörden und diese zahlen dann auch die rückzahlungsfreien Zuschüsse aus.