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Gründercoaching wird gefördert

Von der Erstellung des Businessplans bis hin zu einer Reihe von Behördengängen wird der Gründer mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Unternehmen, die in der Startphase stecken, können allerdings die Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen. Beim sogenannten Gründercoaching Deutschland werden Gründer beraten und können zudem eine Bezuschussung zu den Beratungskosten beantragen.

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind nicht einfach: Vom Businessplan bis hin zu einer Reihe von Behördengängen wird der Gründer mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Unternehmen, die in der Startphase stecken, können allerdings die Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen. Beim sogenannten Gründercoaching Deutschland kann eine Bezuschussung zu den Beratungskosten beantragt werden.

Das KfW - Gründercoaching Deutschland kann bis zu fünf Jahre nach der Gründung in Anspruch genommen werden und hat maximal eine Laufzeit von einem Jahr pro Projekt. Die Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn sich der Geschäftsbetrieb sowie der Sitz des Unternehmens in Deutschland befinden. Des Weiteren muss das Unternehmen auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, kann sich die Förderung auf bis zu 3.600 Euro belaufen. Alle anderen Unternehmer erhalten einen Zuschuss von bis zu 50% des Beraterhonorars.

Gefördert werden mit der Maßnahme junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, wenn ihr Geschäftszweck nicht auf eine entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Die Beratung wird individuell auf jeden Gründer zugeschnitten und behandelt etwa Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie Marketingmaßnahmen. Junge Unternehmen mit Beratungsbedarf können das Gründungscoaching bei dem zuständigen KfW-Regionalpartner beantragen.

Über den Autor

Anne Epperlein