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Elterngeld: Der Gewinn ist entscheidend

Genau wie Angestellte haben auch Selbstständige einen Anspruch auf Elterngeld, wobei der Staat maximal 1.800 Euro im Monat bezahlt. Als Bemessungsgrundlage wird der Gewinn angesetzt, der im Steuerbescheid für das letzte Jahr vor der Geburt des Kindes ermittelt wurde. Doch oft gestaltet sich die Ermittlung des Elterngeldes schwierig, da noch keine Vorjahressteuerbescheide vorliegen.

Genau wie Angestellte haben auch Selbstständige einen Anspruch auf Elterngeld, wobei der Staat maximal 1.800 Euro im Monat bezahlt. Bei Selbstständigen wird als Bemessungsgrundlage der Gewinn angesetzt, der im Steuerbescheid für das letzte Jahr vor der Geburt des Kindes ermittelt wurde. Doch meistens gestaltet sich die Ermittlung des Elterngeldes schwierig, da häufig noch keine Vorjahressteuerbescheide vorliegen.

Wie auch Angestellte erhalten Selbstständige 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Ab einem Voreinkommen von 1220 Euro sind es 66 Prozent und ab 1240 Euro noch 65 Prozent Elterngeld. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro im Monat und maximal 1.800 Euro. Es kann Ausnahmen bei der Berechnung geben, wenn man im Vorjahr sowie im Jahr der Geburt des Kindes unterschiedlichen Tätigkeiten nachgegangen ist. Die Ermittlung des Elterngeldes ist häufig nicht einfach, da bei Selbstständigen meistens noch keine Vorjahressteuerbescheide vorliegen.

Deswegen werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage vorläufige Gewinnermittlungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen herangezogen. Die Elterngeldstelle behält sich eine spätere Prüfung vor, wobei sich im Nachhinein Änderungen ergeben können. Steuerexperten raten deswegen bei der Familienplanung rechtzeitig die finanziellen Weichen zu stellen, denn entscheidend bei der Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.

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Anne Epperlein