Arbeitslose mit Selbstständigkeit erfolgreich
Über drei Viertel der Arbeitslosen in Deutschland, die von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss gefördert wurden, sind auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt sind damit mehr als 90 Prozent der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert.
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose finanziell beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Er löste 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") ab. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden jährlich zwischen 119.000 und 146.000 Zuschüsse gewährt. Bis zum Ende des Jahres 2011 bestand ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Jetzt ist der Gründungszuschuss eine sogenannte Ermessensleistung: Der Gründungswillige muss den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist.
Weitere Ergebnisse der Studie: Jeder dritte Geförderte wurde inzwischen selbst zum Arbeitgeber und beschäftigt im Durchschnitt drei Mitarbeiter, häufig allerdings in Teilzeit. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente haben sie damit aber immerhin mehr als zwei weitere Stellen geschaffen. Die möglichen Mitnahmeeffekte spielen eine geringere Rolle als häufig angenommen. Die Gruppe der potenziellen Mitnehmer ist kleiner als 20 Prozent, wenn man die Frage berücksichtigt, ob die Förderung eine Bedeutung für das Überleben der Existenzgründung in den ersten sechs Monaten hatte.