UG: Mini GmbH

Mit der Mini GmbH existiert seit 01.11.2008 eine auf kleine und mittlere Unternehmensgründungen abgestimmte Version der bisherigen GmbH. Mit einem Mindestkapital von einem Euro besteht bei dieser Rechtsform die Möglichkeit, eine Existenzgründung in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorzunehmen. Bei Gründung sind folgende Unterlagen notwendig, welche auch als Mini GmbH Gründungsset bezeichnet werden:

1. Musterprotokoll ( Unternehmergesellschaft )
2. Handelsregisteranmeldung ( Unternehmergesellschaft )
3. Bestellung des Geschäftsführers ( Unternehmergesellschaft )
4. Liste der Gesellschafter ( Unternehmergesellschaft )

Das Gesetz sieht ein Musterprotokoll (auch Mustersatzung bezeichnet) vor, was die Gründung der 1 Euro GmbH deutlich einfacher und unkomplizierter macht. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals ist die notarielle Beurkundung deutlich günstiger als bei der "normalen" GmbH.

Aktuell sind Notargebühren von 50 - 70 € im Gespräch (Beurkundung, Anmeldung, Auslagen). Weitere ca. 100 € werden einmalig für die Handelsregistereintragung fällig, ca. 30 € für die Gewerbeanmeldung , ca. 100 - 300 € für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie in vielen Fällen Beratungshonorare für Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und ähnliche Gründungsberater. In der Summe wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vermutlich mit ca. 300 - 400 € startklar sein.

Mit der Mini GmbH wurde damit endlich eine Alternative zur Limited Gründung für deutsche Gründer und Unternehmer geschaffen, mit dem Ziel die Abwanderungszahl deutscher Unternehmen ins Ausland zu reduzieren. Die Einführung der Mini-GmbH soll, im Zusammenhang mit der Umsetzung der Lissabon-Strategien, zu einer deutlichen Vereinfachung einer Existenzgründung in Deutschland führen. Durch die geringen Gründungskosten und das Musterprotokoll kann die 1 Euro GmbH nun auch mit anderen europäischen Kapitalgesellschaften mithalten.

Aufgrund der fehlenden Kapitalaussattung muss die minigmbH allerdings ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. Hat die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die Schwelle der Mindesteinlage für die „große“ GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht, besteht die Möglichkeit diese in die Rechtsform der klassischen GmbH umzuwandeln.

Auch mit der Mini GmbH können Existenzgründer Fördermittel, wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Da es sich um eine der GmbH ähnlichen Rechtsform handelt, ist es auch hier sinnvoll, bereits ab Gründung einen Steuerberater in die Gründungsabläufe zu integrieren. Notwendig ist es auch, eine Steuernummer für die 1 Euro GmbH zu beantragen, ein Geschäftskonto zu eröffnen und sich mit den notwendigen Versicherungen zu beschäftigen.

Die Mini GmbH bietet, genau wie die klassische GmbH, für den Unternehmer die Möglichkeit, seine Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) haftet der Gründer demnach nur für vorsätzliches Handeln mit seinem Privatvermögen. Für Existengründer ist diese Rechtsform deshalb eine sehr gute Alternative zur Gründung eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft.

Vor allem zur Limited bietet die Mini GmbH eine starke Alternative. Mit der auch als Ein Euro GmbH bezeichneten Rechtsform sind die Gründungsformalitäten sehr stark vereinfacht worden, so dass kein Wettbewerbsnachteil mehr besteht. Damit ist die Mini GmbH nicht nur für Gründer eine interessante Rechtsform, sondern auch für bereits bestehende Unternehmen, die entweder in Form der Einzelunternehmung tätig sind oder sich aufgrund der früher komplizierten Gründung für die britische Limited entschieden haben.

Ein weiterer großer Vorteil ist die Umwandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in die Rechtsform der klassischen GmbH bei Erreichen der Schwelle für die Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 €. Damit können die Gesellschafter der Mini GmbH in den Genuss des guten Rufs der klassischen GmbH kommen. Auch dies wird einige Limited Gründer bewegen, eine Umwandlung der Rechtsform hin zur Mini GmbH anzustreben. Für Bestandsunternehmen besteht zudem der Vorteil, dass sie Ihre Jahresgewinne schon genau kalkulieren können und somit bei der Gründung bereits wissen, wann eine Umwandlung in die Rechtsform der klassischen GmbH möglich wird.