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Gründungszuschuss: Erfolgreiches Förderprogramm oder verschwendete Gelder?

Ende 2011 wurde das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit neu aufgelegt. Während der Zuschuss bis dato einer Pflichtleistung entsprach, wurde das Förderprogramm vor vier Jahren in eine Ermessensleistung umgewandelt und das Budget erheblich gekürzt. Wie hat sich der Gründungszuschuss seit dem entwickelt? Eine Studie des IAB hat die Antworten.

Der Gründungszuschuss ist eines der wichtigsten staatlichen Förderprogramme und unterstützt Arbeitslosengeld I Empfänger, die ihre Arbeitslosigkeit mit einer selbständigen Tätigkeit im Haupterwerb beenden wollen. Bis 2011 wurde der Zuschuss als Pflichtleistung von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Ende 2011 dann der Kurswechsel - das Förderprogramm wurde zu einer Ermessensleistung umgewandelt.

Seit dem werden die Anträge und die damit zusammenhängenden Gründungsvorhaben auf Tragfähigkeit und die Antragsteller auf Eignung für eine langfristige Selbständigkeit geprüft. Ein aktueller Bericht des IAB, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, hat sich nun die Auswirkungen der Reform von 2011 angeschaut und kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Die Förderzugänge sind um mehr als 80 Prozent zurückgegangen.
  • 18 Monate nach Förderbeginn sind 90 Prozent der geförderten Gründungen immer noch selbständig.
  • Nur 2,5 Prozent der geförderten Gründer sind nach dem selben Zeitraum wieder arbeitssuchend und 7,5 Prozent in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
  • Vor den Reformänderungen lag der Anteil an Geförderten, die 18 Monate nach Förderbeginn noch selbständig waren, bei 80 Prozent.
  • Die Tatsache, dass Gründungen nun nachhaltiger sind kann laut des IAB nicht eindeutig auf die Änderungen des Programms zurückgeführt werden, sondern können auch an der günstigen konjunkturellen Lage liegen.
  • Der Anteil an Mitnahmen ist anteilig gestiegen. Das IAB führt die Entwicklung auf die Zusammensetzung der Gründer zurück. Durch die Umwandlung als Ermessensleistung und damit einer deutlich geringeren Anzahl an Förderanträgen ist die absolute Anzahl an Mitnahmen aber zurückgegangen. Mit Mitnahmen sind geförderte Existenzgründer gemeint, die auch unabhängig vom Gründungszuschuss den Weg der Selbständigkeit gewählt hätten.

Trotz des scheinbar positiven Ergebnisses werden auch immer wieder Stimmen laut, die die Entwicklung des Programms belächeln und die Reform des Gründungszuschuss allein auf das Ziel Budget einzusparen zurückführen. Welches letzten Endes auch erfüllt wurde. Die Zahl der Gründungen sank von 130.000 in 2011 auf rund 20.000 Existenzgründungen in 2012 und die Ausgaben damit von 1,7 Milliarden in 2011 auf nur noch 220 Millionen in 2013. Den gesamten Kurzbericht des IAB finden Sie hier.

Alle Einzelheiten zum Gründungszuschuss, wer Anspruch auf den Zuschuss hat, was bei einem Antrag auf Gründungszuschuss beachtet werden muss und wie Höhe und Dauer der Leistung ermittelt werden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Über den Autor
Janine Friebel

Janine Friebel

Janine Friebel wurde 1983 geboren und studierte in Magdeburg Internationales Management. Als Key Account Managerin einer Leipziger Online Marketing Agentur hat sie über mehrere Jahre zahlreiche Kunden im Online Marketing betreut und beraten. Jetzt verantwortet sie das Marketing für die Zandura GmbH und kümmert sich um die Vermarktung der Inhalte auf unternehmenswelt.de.