Mindestlohn noch dieses Jahr auf 12 Euro?

Der Mindestlohn für deine Beschäftigten soll nach Wunsch des Bundesarbeitsministers noch dieses Jahr um über 22 Prozent auf 12 Euro pro Arbeitsstunde steigen. Unter Druck gerät dabei die für Steigerungen zuständige deutsche Mindestlohnkommision. Welche Auswirkungen eine so gravierende Lohnsteigerung auf die Unternehmen hat, fassen wir dir zusammen.

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Mindestlohn noch dieses Jahr auf 12 Euro

2022 grösster Anstieg des Mindestlohns

Steigen mit zunehmender Inflation die Verbraucherpreise, müssen zur Existenzabsicherung der Beschäftigten auch deren Löhne steigen. Dabei gilt es jedoch behutsam vorzugehen. Denn auch wenn die Personalkosten steigen, kann dies eine Inflation weiter anheizen und andere Folgen für die Gesellschaft haben.

Seit dem Jahr 2015 gibt es in Deutschland bei der Verhandlung der Löhne keine vollständige Tarifautonomie mehr. Denn damals wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Dieser betrug im Einführungsjahr damals 8,50 Euro. Sechs Erhöhungen später, liegt er seit 1. Januar 2022 noch knapp unter 10 Euro und beträgt 9,82 Euro.

Für die Anpassungen des Mindestlohns an die Inflation bestimmt eine von der Bundesregierung einberufene Mindestlohnkommission, aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, alle zwei Jahre dessen Anstieg. So hat diese Kommision im Jahr 2020 bis Mitte 2022 insgesamt vier Erhöhungen beschlossen.

So steigt zum 1. Juli diesen Jahres der Mindestlohn dann nochmal um 6,4 Prozent auf dann 10,45 Euro. Damit hätten sich die Mindestlöhne seit 2020 um über 11 Prozent gesteigert. Dies ist der grösste Anstieg seit Einführung des Mindestlohns.

Mindestlohn mit neuem Gesetz bald auf 12 Euro

Jeder volljährige Beschäftigte hat nach dem deutschen Mindestlohngesetz einen festen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns. Daneben können die verschieden Branchen eigene Tarifverträge mit Mindestlöhnen vereinbaren. Diese dürfen jedoch nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Über die Höhe des Mindestlohn entscheidet eine von der Regierung berufene Mindestlohnkommision. Dessen ehrenamtliche Mitglieder unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen.

Verwunderlich deshalb, dass der aktuelle Bundeskanzler das Thema Mindestlohn in seinem Wahlkampf anstrengte. Nach der Bundestagswahl preschte dann sein Parteikollege, der weiterhin amtierende Bundesarbeitsminister vor. Dieser will noch Anfang diesen Jahres ein Gesetz vorlegen, was die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde beschleunigen soll.

Insbesondere kleine Unternehmen die mit Mindestlohn und Minijobs agieren müssen, wären von so einer starken Steigerung existenziell betroffen. Auswirkungen einer solch hohen Mindestlohnsteigerung, um über 22 Prozent zur aktuellen Höhe, würde letztendlich die gesamte Gesellschaft betreffen.

Mindestlohn und die Auswirkungen seiner Steigerung

Ein gesetzlicher Mindestlohn und seine rasante Steigerung hat komplexe Folgen in der Gesellschaft. Nicht selten sind dabei die ausgerufenen Gewinner, die eigentlichen Verlierer. Denn an die Lohnzahlungen sind weitere Abgaben und Steuern gebunden.

Durch die Steigerung des Mindestlohnes entsteht auch ein Lohndruck auf alle höher eingruppierten Gehälter. Von dieser Spirale profitieren die umlagefinanzierten Sozialsysteme, die Einkommenssteuer sowie die diversen Unternehmenssteuern.

Durch die Mehrausgaben bei notwendigem Personal können unter Umständen wichtige Investitionen der Unternehmen nicht getätigt werden. Notwendige Einsparungen betreffen neben Lieferanten auch das beschäftigte Personal selbst.

Im Endeffekt müssen die Unternehmen zur Armortisation ihrer Kosten die Preise erhöhen. Können diese nicht am Markt bestehen, fallen Angebote für die Gesellschaft weg. Damit gerät das für eine funktionierende Gesellschaft wichtige Unternehmertum in Gefahr.

Lohnempfänger wie auch die Unternehmen profitieren nur von gut überlegten Lohnerhöhungen. Parallel zu Mindestlohnerhöhungen müssen Entlastungen für die Unternehmen und ihre Beschäftigten umgesetzt werden. Besonders für die Kleinen unter ihnen ist dies überlebenswichtig.

Umgang mit den Mindestlohnerhöhungen in deinem Unternehmen

Für dein Geschäftsmodell solltest du die Erhöhungen des Mindestlohnes immer im Auge haben. Selbst wenn du kein Personal beschäftigen solltest, können auch beauftragte Freischaffende, Dienstleister oder Lieferanten ihre Preise im Laufe des Geschäftsjahres erhöhen. Besonders wahrscheinlich ist dies bei hohen Lohnsteigerungen, wie aktuell.

Sind Investionen geplant, solltest du diese auf Mehrkosten prüfen und deine Liquidität im Fokus behalten. Kannst du über Einsparungen in deinen Geschäftsabläufen und Angeboten die Lohnsteigerungen nicht amortisieren, musst du Preiserhöhungen umsetzen. Kannst du diese nicht am Markt durchsetzen, schaue rechtzeitig nach Alternativen und schütze dein Eigenkapital für einen unternehmerischen Neustart mit einem anderen Geschäftsmodell.

Ausserdem solltest du als Gründer und Unternehmer in diesen Phasen besonders nach staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen Ausschau halten. Diese helfen dir bei den geplanten Investitionen oder kurzfristigen Umstrukturierungen deines Unternehmens.

Schliesslich solltest du auch voraussichtliche Mehrausgaben für deine Existenzabsicherung in deinem Geschäftsplan berücksichtigen. Du bist auch Verbraucher und privat von den steigenden Preisen betroffen.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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