Innenarchitekt

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Der Innenarchitekt plant und gestaltet Innenräume. Er verfolgt dabei das Ziel, ein soziales, körperliches und geistiges Wohlbefinden der Menschen zu bewirken. Die Tätigkeit des Innenarchitekten beinhaltet ästhetisch-künstlerische sowie technisch-konstruktive Aspekte. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und im deutschen Architektengesetz festgeschrieben. Die moderne Innenarchitektur umfasst heute zunehmend neue Inhalte bestehender Gebäude, da diese immer häufiger umgebaut und saniert werden.

Die Tätigkeit umfasst das Entwerfen, Konzipieren, Planen und schließlich Realisieren von Innenräumen. Die Themengebiete der Innenarchitektur dagegen umfassen unter anderem den Innenausbau, die Beleuchtung, das Raumklima mit Belüftung, den Fußbodenbelag, den technischen Ausbau sowie die Raumakustik. Egal ob der Innenarchitekt sich mit einer Existenzgründung selbstständig gemacht hat oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist, er muss Mitglied in einer Architektenkammer sein, um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Im Normalfall muss als Qualifikation ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Innenarchitektur nachgewiesen werden, eine gewisse Berufspraxis vorgewiesen werden sowie fachspezifische Weiterbildungen absolviert worden sein. Der Beruf des Innenarchitekten bietet die verschiedensten Arbeitsfelder, z. B. Verkehrsbauten wie Flughäfen und Flugzeuge, Sakralbauten wie Kirchen, Kulturbauten, wie Konzerthallen oder Theater oder auch Messebauten und Mussen. Ratsam ist es als selbstständiger Innenarchitekt Mitglied im Bund Deutscher Innenarchitekten als Berufsverband zu sein.