Für Gastronomie und Hotels gilt wieder 3G

Der zweite Schritt der sogenannten Öffnungspolitik ist nun in Kraft getreten und Gastronomen sowie Hotels dürfen nun wieder Gäste nach der 3G Regel empfangen. Auch Clubs und Eventveranstalter können unter den strengen 2Gplus Auflagen wieder Angebote für diese Personen organisieren. Was die genauen Regeln sind, haben wir für dich zusammengefasst.

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Für Gastronomie und Hotels gilt 3G

Erster Schritt der politischen Öffnungen: Ab Februar 2022

Am 16. Februar haben sich Bund und Länder auf eine Art "Freedom Plan" mit drei Schritten geeinigt. Dem Beschluss nach darf der Einzelhandel seit Februar bundesweit wieder Kunden ohne Zugangsbeschränkungen (G-Regeln) empfangen. In Innenräumen Rechnung müssen jedoch medizinische Masken getragen werden. Dabei kann die Nutzung von FFP2-Masken im Einzelhandel eventuell durch Landesrecht vorgeschrieben sein.

Ebenfalls ab diesem ersten Schritt, durften sich Geimpfte und Genesene wieder privat ohne Beschränkungen treffen. Ausgeschlossen bleiben weiterhin ungeimpfte Personen. Von diesen dürfen lediglich zwei Personen eines weiteren Haushaltes teilnehmen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Zweiter Schritt: Ab 4. März 2022

In dem aktuell aktivierten Schritt dürfen Gastronomen ihre Lokale wieder für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G) öffnen. Dies gilt auch für Hotels, Pernsionen, Jugendherbergen und sonstige Übernachtungsanbieter. Diese müssen jedoch weiter die damit verbundene Zertifikatspflicht kontrollieren.

Auch Diskotheken und Clubs können für anerkannte Genesene und Geimpfte wieder öffnen. Jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellem Test (2G-Plus) vorzeigen. Damit ist auch hier eine umfangreiche Prüfung der Zertifikatspflichten vorprogrammiert.

Eventanbieter dürfen nun auch wieder überregionale Grossveranstaltungen anbieten. Dies gilt auch für Sportveranstaltungen.  Jedoch dürfen hier auch nur Genesene und Geimpfte (2G) und zum Teil auch nur mit tagesaktuellem Test (2G-Plus) als Besucher und Zuschauer teilnehmen.

Bei Indoor-Events ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität des Veranstaltungsortes zulässig. Dabei darf die Anzahl von 6.000 Personen jedoch nicht überschritten werden. Bei Outdoor-Events ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität des Veranstaltungsortes zulässig. Hierbei dürfen nicht mehr als 25.000 Personen teilnehmen.

Weiterhin müssen medizinische Masken und je nach Landesvorgabe FFP2-Masken getragen werden. Weiterhin müssen trotzdem umfangreiche Hygienekonzepte ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Dritter Schritt: Ab 20. März 2022

Der letzte Schritt des politischen "Freedom Plan" soll ab dem 20. März 2022 gelten. Hier sollen alle tiefgreifenderen Massnahmen entfallen. Was dies jedoch genau beinhalten wird, soll erst noch beschlossen werden. So wie sich die aktuelle politische Meinung, unter anderem mit einem Festhalten an einer Impfpflicht darstellt, darf man als Unternehmer auch ab Ende März nicht mit einem normalen Wirtschaften rechnen.

Zusätzlich kann die Bundesregierung jederzeit ein neues Gesetz in die Wege, das statt weniger weitere Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. So steht es zumindest in dem Beschluss von Bund und Ländern aus dem Februar.

Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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