Fördermittel in Hamburg

Fördermittel der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank vergibt in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden Investitionen bis zu 750.000 EUR je Vorhaben mit Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg bis zu 70 %. Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten) und sonstige Dienstleister, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, können sich bei der IFB Hamburg um den Kredit bewerben. Ist Ihr Unternehmen im Handwerk tätig und sie schaffen einen Ausbildungsplatz, gewährt die IFB Hamburg außerdem einen Tilgungszuschuss.

Gefördert werden z.B. der Kauf von Maschinen, der Erwerb von Vermögenswerten einschließlich Übernahmen und Beteiligungen, Immaterielle Vermögenswerte, der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Betriebsmittel einschließlich Warenlager.

Hamburger Kleinstkreditprogramm

Das Hamburger Kleinstkreditprogramm richtet sich an Hamburger Existenzgründer/innen, die aus der Erwerbslosigkeit gründen oder gegründet haben und ein Darlehen bis maximal 17.500 EUR bei einem maximalen Kapitalbedarf von 35.000 EUR pro Person benötigen. Die Umsetzung des Förderprogramms der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) erfolgt ebenfalls über die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Einige Geschäftsbereiche schließt die Stadt Hamburg jedoch von einer Förderung aus. Dazu zählen:

  • Tätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben
  • Vermögensberatung
  • Vermittlung von Finanz- sowie Telekommunikationsdienstleistungen
  • Handel mit gebrauchten Kfz, Kfz-Teilen oder Schrott
  • gewerblicher Straßengüterverkehr
  • reine Export- und Importgeschäfte sowie
  • vergleichbare Bereiche