Finanzdienstleistung

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Die Finanzdienstleistung umfasst im weiten Sinn jede Dienstleistung, die im Zusammenhang mit einem Finanzgeschäft steht. Die Dienstleistungen können dabei von Versicherungen, Kreditinstituten, Bausparkassen oder Finanzdienstleistungsinstituten usw. angeboten werden. Was im engen Sinn die Finanzdienstleistung umfasst, ist im Kreditwesengesetz festgeschrieben.

Danach zählen zu den Angeboten von Finanzdienstleistungsinstituten unter anderem die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, das Finanztransfergeschäft, das Sortengeschäft, das Kreditkartengeschäft sowie der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen. Zu unterscheiden ist die originäre Finanzdienstleistung, wie z. B. das Sparen oder die Vermögensbildung, die zur Erfüllung der finanzwirtschaftlichen Funktionen beiträgt.

Weiterhin gibt es die derivative Finanzdienstleistung, die zusätzlich zu der originären eine Beratung beinhaltet. Die staatliche Finanzaufsicht über die Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute und den Wertpapierhandel hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit ihrer Aufsicht und Kontrolle arbeitet die BaFin nach dem Kreditwesengesetz eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen.