Bausparkassen

Bausparkassen sind Spezialkreditinstitute, die hauptsächlich nur Wohnungsbaufinanzierung betreiben. Grundlage dafür ist eine Geschäftskreisbeschränkung, die im Bausparkassengesetz geregelt ist. Das Sparsystem der Bausparkassen basiert auf dem Grundgedanken des kollektiven Bausparens.

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Bausparkassen sind Spezialkreditinstitute, die hauptsächlich Wohnungsbaufinanzierung betreiben. Grundlage dafür ist eine Geschäftskreisbeschränkung, die im Bausparkassengesetz geregelt ist. Das Sparsystem der Bausparkassen basiert auf dem Grundgedanken des kollektiven Bausparens. Das Bausparsystem hat sich Mitte bis Ende der 1920er Jahre, begründet durch den hohen Finanzmittelbedarf nach dem ersten Weltkrieg, endgültig durchgesetzt.

Ende der 30er Jahre wurde das bis dahin gängige Lossystem durch das gerechtere Bewertungsverfahren ersetzt. Der große Aufschwung der Bausparkassen begann mit der Währungsreform und dem Wirtschaftswunder im Jahre 1948. Die einheitliche Gesetzesgrundlage für die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen wurde im Jahre 1973 mit dem Bausparkassengesetz und der Bausparkassenverordnung geschaffen. Unterscheiden kann man die Bausparkassen nach ihren unterschiedlichen Rechtsformen .

Dabei kann man drei Gruppen unterscheiden: Bausparkassen, die als Aktiengesellschaften betrieben werden, zweitens welche die aus Instituten bestehen und in der Trägerschaft von Bundesländern stehen und als dritte Gruppe die privaten Bausparkassen. In Deutschland wird das Bausparen durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Gewährung von Wohnungsbauprämien gefördert. Der Markt setzt sich aus elf Landesbausparkassen und 15 privaten Bausparkassen zusammen.