Finanzberater
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Der Finanzberater berät seine Kunden über die Versicherung , Kredite sowie Geldanlagen. Er kann bei seinen Kunden eine ständige systematische Beratung durchführen oder einmalig anlassbezogen beraten. Für die Berufsbezeichnung Finanzberater werden Anlageberater und Vermögensberater synonym verwendet. Der Beruf des Finanzberaters ist gesetzlich nicht geschützt. Bei der Auswahl eines Beraters gibt es einige wesentliche Kriterien zur Unterschiedung.
Es können zunächst Vergütungsmodelle der Finanzberatung unterschieden werden, wenn der Finanzberater z. B. durch den Kunden mit einem Honorar bezahlt wird oder eben durch Provisionen vom Anbieter der Finanzprodukte. Eine weitere Unterscheidung kann durch das Verhältnis mit Produktanbietern getroffen werden. Entweder der Finanzberater verkauft ausschließlich Produkte eines Anbieters, er arbeitet für einen Produktanbieter und verkauft Produkte für mehrere Unternehmen oder aber er ist unabhängig von allen Produktanbietern tätig.
Wenn man eine Selbstständigkeit als Finanzberater plant, benötigt man eine Gewerbeanmeldung sowie eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Außerdem werden mit einer Zulassungsprüfung der IHK die Fähigkeiten und Kenntnisse des Finanzberaters geprüft. Von den Industrie- und Handelskammern werden die Abschlüsse des Fachberaters für Finanzdienstleistungen und der Fachwirt für Finanzberatung anerkannt. In seiner Tätigkeit kann der Finanzberater seine Qualifikation durch Berufserfahrung, Referenzen oder Zertifizierungen nachweisen.