Familienberatung

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Die Familienberatung steht Familien bei der Lösung ihrer Probleme beratend zur Seite. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet dabei die Gesetzesgrundlage für Familienberatungsstellen. In diesem Gesetz werden dafür bestimmte Bedingungen festgeschrieben. Eine Bestimmung ist das Zusammenwirken von verschiedenen Fachkräften bei der Familienberatung, wie Heilpädagogen, Ärzten, Erziehern und Diplom-Psychologen sowie Diplom-Sozialpädagogen.

Eine weitere Bedingung stellt die Kostenfreiheit dar, die allen Rat suchenden Bürgern die Beratungsstellen zugänglich machen soll. Für das Vertrauensverhältnis bei einer Familienberatung ist die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme entscheidend. Eine der wichtigsten Bedingungen ist wohl der Schutz von personenbezogenen Daten. Die Träger von Familienberatungsstellen können sowohl öffentlich als auch privat sein.

Das Hauptziel einer Familienberatung besteht in der Stärkung der Selbsthilfe und der Kraft für die Erziehung. Dies wird durch die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Familien erreicht. Außerdem werden Erholungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und ihre Eltern eingesetzt, um dieses Ziel zu erreichen. Der Beratungsprozess bei der Familienberatung setzt sich aus der Ermittlung des Ist-Zustandes, der Erfassung des Soll-Zustandes und dessen Umsetzung in die Realität mittels der Zielentwicklung zusammen.