5 Milliarden Euro Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen gestartet
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Kurzübersicht des Energiekostendämpfungsprogramms
Nachdem die Europäische Kommission die vierte Säule eines am 8. April vorgelegten Massnahmenplans der Bundesregierung für krisengebeutelte Unternehmen genehmigt hat, ist nun das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien gestartet.
Eine Antragstellung für das Programm, welches durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt wird, ist ab dem 15.7.2022 möglich.
Das gesamte Schutzschild für von der Ukrainekrise betroffene Unternehmen umfasst mehrere Komponenten, die Schritt für Schritt umgesetzt wurden. Nachdem Ende April bzw. Anfang Mai bereits ein KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder- Bürgschaftsprogramme erweitert wurden, sind seit Juni auch das Margining-Absicherungsinstrument aktiviert.
Nun ist auch die vierte Säule des Schutzpakets für energieintensive Industrien, das Energiekostendämpfungsprogramm gestartet. Durch dieses können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu maximal 50 Millionen Euro erhalten. Der Fördertopf hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.
Was wird genau bezuschusst?
Mit dem Zuschussprogramm will die Bundesregierung einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 absichern. Dabei können Unternehmen die Fördermittel beantragen, wenn sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.
Dabei werden die förderfähigen Unternehmen in drei Kategorien eingeteilt:
- 30 Prozent der Preisdifferenz (Fördersatz) und maximal 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche nach den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen können.
- 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die aus 1. genannten Voraussetzungen ebenfalls erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Dabei darf die Förderung 80 Prozent des Betriebsverlustes nicht übersteigen.
- 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten nach Erfüllung der vorgenannten Kriterien Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren wie etwa Chemie, Glas, Stahl, Metalle oder Keramik.
Was es noch zu beachten gibt
Die genannten Fördersätze werden ab Juli 2022 für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte verringert. Gleichzeitig wird das Erdgas in den Fördermonaten Juli bis September 2022 nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat. Dies soll den Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas entgegenwirken.
In einfachen Fällen soll eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent schon innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung, dies auch für erst zukünftig erwartete Kosten, ausgezahlt werden. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auszahlung auch länger dauern kann. Das BAFA ist laut Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums zu einer Zahlung bis Jahresende "angehalten".
Unternehmen, welche das Förderprogramm in Anspruch nehmen, müssen zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für ihre Geschäftsleitung sicherstellen. Damit sollen nur Unternehmen ihre Kosten vergemeinschaften können, welche sich in einer wirklichen Notlage befinden.
Ziel des Förderprogramms ist, dort wo die Not am größten ist, zielgerichtete Hilfe zu leisten. Dabei will man Unternehmen entlasten, welche wegen besonders hohen Energiekosten und ihrer volkswirtschaftlichen Stellung im internationalen Wettbewerb die Auswirkungen der aktuellen Krisen nur schwer selbst meistern können.
Hier gelangst du zum: BAFA Antragsportal
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