Arbeitsvermittlung

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Seit im Jahre 2002 die Erlaubnispflicht für die Bundesagentur für Arbeit fiel, ist es möglich im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung einen Businessplan umzusetzen. Bei der Gründung eines solchen Unternehmens, arbeitet man für gewöhnlich als Dienstleister von mitarbeitersuchenden Firmen oder auf Provisionsbasis. Eine private Arbeitsvermittlung übernimmt neben der Stellenvermittlung zusätzlich die Aufgaben bei Bewerbungsunterlagen Hilfestellungen zu leisten und Profile der Bewerber zu erstellen.

Nach dem Sozialgesetzbuch hat man als Arbeitsvermittler diese Leistungen kostenfrei für den Bewerber zu erbringen. Die private Arbeitsvermittlung vermittelt ebenfalls mit durch die Arbeitsagentur ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen. Diese gibt es seit dem Jahr 2002 und damit tritt die Arbeitsagentur für den Vermittelten in die Zahlung. Die Tätigkeit des Arbeitsvermittlers ist bisher nicht gesetzlich geregelt, es gibt jedoch Qualitätsstandards, die von den zuständigen Berufsverbänden anerkannt worden.

Der Arbeitsvermittler muss ein Gewerbe anmelden und natürlich über ein angemessenes Fachwissen verfügen. Außerdem ist umfassende Kenntnis über den regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt von Nöten. Für eine Selbstständigkeit im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung ist eine Ausbildung zum kaufmännischen Personaldienstleister sehr von Vorteil. Weiterhin kann ein Studium der Betriebswirtschaftslehre hilfreich sein, wenn der Schwerpunkt auf den Bereich Personal gelegt wurde. Außerdem gibt es Weiterbildungskurse zum Vermittlungscoach.