Arbeitgeberverbände

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In Arbeitgeberverbänden schließen sich Unternehmer bzw. Arbeitgeber aus der gleichen Branche zusammen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Häufig schließen sich mehrere regionale Verbände nochmal zu einem Dachverband zusammen. Arbeitgeberbände sind die gesellschafts-, sozial- und tarifpolitische Stimme ihrer Mitglieder. Dabei machen die Tarifverhandlungen wohl das Hauptarbeitsgebiet aus.

Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus, entzieht er sich in der Regel dem Flächentarifvertrag und schließt im Anschluss einen Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft ab. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist der branchenübergreifende Dachverband in Deutschland. Die Arbeitgeberverbände Gesamtmetall und Chemie sind seine größten und einflussreichsten Mitglieder.

Die Arbeitgeberverbände, die nicht bundesweit sondern regional organisiert sind, beschäftigen sich neben den bundespolitischen Fragen vor allem auch mit den Wirtschaftsinteressen ihrer Region. Es haben sich mit der Zeit zwei unterschiedliche Arten der Mitgliedschaft in den Arbeitgeberverbänden entwickelt. Bei der OT-Mitgliedschaft können alle Vorteile und jede Dienstleistung in Anspruch genommen werden, ohne an den Flächentarifvertrag gebunden zu sein. Bei der klassisch tarifbindenden Mitgliedschaft wird der Flächtarifvertrag vom Tarifverband ausgehandelt und seine Mitglieder müssen sich an ihn halten.