Vorlage Stundungsantrag Finanzamt

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Wird der Steuerpflichtige durch seinen Steuerbescheid zu einer Nachzahlung aufgefordert, kann er einen Stundungsantrag an das Finanzamt stellen. Das heißt, ist der Steuerpflichtige nicht in der Lage die komplette Steuernachzahlung sofort zu leisten, kann er das Finanzamt um einen Terminaufschub bitten. Bei Bewilligung des Stundungsantrag, erlaubt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen, die Steuernachforderungen erst zu einem späteren Termin zu leisten.

Der Steuerpflichtige muss den Stundungsantrag an das Finanzamt in jedem Fall ausreichend begründen und die sofortige Zahlung muss für ihn ein unbillige Härte darstellen. Für den Stundungszeitraum werden vom Finanzamt Stundungszinsen gemäß der Abgabenordnung erhoben.