Vorlage Rangrücktrittserklärung

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Eine sog. Rangrücktrittserklärung muss ein Gesellschafter eines Unternehmens unter folgenden Umständen erklären: Weist der Jahresabschluss einer juristischen Gesellschaft einen Fehlbetrag auf und ist damit eine Überschuldung entstanden ist in der Regel die Gesellschaft zur Beantragung des Insolvenzverfahrens verpflichtet. Hat ein Gesellschafter jedoch zu einem früheren Zeitpunkt der Gesellschaft ein Darlehen gewährt, so kann die Insolvenz abgewendet werden, wenn der Fehlbetrag die Darlehenssumme nicht übersteigt. Der Gesellschafter als Darlehensgeber muss hierzu dann einen sogenannten Rangrücktritt erklären.

Die Rangrücktrittserklärung sagt aus, dass der Gesellschafter einer GmbH, Mini GmbH oder OHG so lange auf die Rückforderung des Darlehens verzichtet bis die Überschuldung beseitigt ist. Mit der Rangrücktrittserklärung kann somit die Insolvenz abgewendet werden.