Vorlage OHG Änderung Name

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Jede juristische Gesellschaft, demnach auch die OHG, hat die Möglichkeit ihren Firmennamen zu ändern. Oftmals ist es aus Marketinggründen besser und vorteilhafter die Firma zu ändern und den modernen Gegebenheiten anzupassen. Die OHG Firmenänderung der offenen Handelsgesellschaft muss zwingend beim Handelsregister eingetragen werden.

Zudem ist bei einer solchen OHG Firmenänderung erforderlich, dass die Unterschriften der Gesellschafter erneut beglaubigt werden. In der Anmeldung zur Eintragung der neuen Firma der OHG muss deutlich werden, dass der Firmensitz bzw. die Geschäftsräume weiterhin unter der bisherigen Anschrift erreichbar sind.