Vorlage Gesellschafterliste

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Bei der Gründung einer juristischen Gesellschaft muss dem Handelsregister eine Liste vorgelegt werden auf der alle Gesellschafter mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift aufgeführt sind. Die Gesellschafterliste ist zu ergänzen oder zu ändern, sofern Gesellschafter ausscheiden oder hinzutreten. Mithin ist auch die geänderte Liste dem Handelsregister vorzulegen.

Die Erstellung der Gesellschafterliste und die Pflicht zur Aktualisierung dient vordergründig dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger. Die Gesellschafterliste einer juristischen Gesellschaft muss auch dann aktualisiert werden, wenn es sich um eine bloße Namensänderung handelt, beispielsweise bei einer Heirat.