Vorlage Generalvollmacht

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Als Generalvollmacht wird eine umfassende Stellvertretung in allen rechtlichen Angelegenheiten bezeichnet. Erstreckt sich die Generalvollmacht auf nichtbewegliches Vermögen (Grundstücke) so ist eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht notwendig. Eine Generalvollmacht wird bei Gesellschaftern meist durch eine Satzung erklärt und kann den Umfang einer Prokura deutlich übersteigen.

Die Vorlage beinhaltet eine Generalvollmacht bezüglich aller rechtlichen Handlungen, gerichtlich wie auch außergerichtlich. Zudem enthält die Generalvollmacht einen Zusatz, wonach die Vollmacht auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkt, jedoch jederzeit von ihm selbst oder von seinen Erben widerrufen werden kann.