Vorlage Einzelprokura OHG

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Die Einzelprokura der OHG wird nur einer Person erteilt. Damit ist auch nur diese allein vertretungsberechtigt und unter anderem dazu befugt, den gesamten Geschäftsverkehr zu führen, Prozesse anzustrengen oder Handlungsvollmachten zu erteilen. Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die mit gesetzlich festgeschriebenem Inhalt ausdrücklich oder persönlich erteilt werden muss.

Die zur Vertretung berechtigte Person wird als Prokurist bezeichnet. Die Einzelprokura der OHG erlischt im Falle ihres Widerrufs, aber auch durch Geschäftsinsolvenz, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen und durch Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses des Prokuristen.