Vorlage Einspruch gegen Steuerbescheid

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Hält der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid für unrechtmäßig, so hat er das Recht Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Zu beachten gilt, dass der Einspruch gegen den Steuerbescheid einen Monat nach Zugang des Bescheid beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden muss. Ergeben sich Gründe für den Widerspruch nicht sofort, kann der Steuerpflichtige den Einspruch gegen den Steuerbescheid auch vorsorglich einlegen, um den Bescheid in Ruhe zu prüfen und den Steuerbescheid offen zuhalten.

Das Verfahren zum Einspruch des Steuerbescheid ist für den Steuerpflichtigen kostenlos. Allerdings sollte der Einspruch gut überlegt werden, da nach einem Einspruch gegen den Steuerbescheid der gesamte Bescheid der nochmaligen Prüfung unterliegt und es somit auch zu einer Verschlechterung des Ergebnisses kommen kann.