Vorlage Bescheinigung keine Umzugskosten

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Umzugskosten kann ein Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung geltend machen, wenn er eine Bescheinigung seines neuen Arbeitgebers vorlegen kann, die belegt, dass nicht schon dieser die Kosten dafür übernommen hat. Dies gilt natürlich nur für den Umstand, wenn ein Arbeitnehmer für die Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit seinen Wohnort aufgibt und an den Ort seiner neuen Arbeitsstätte zieht.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung ( keine Umzugskosten ) zur Vorlage beim Finanzamt austellen. Die Bescheinigung ( keine Umzugskosten ) muss den Beschäftigungsbeginn, den früheren Wohnort des Arbeitnehmers und den Zeitpunkt des Umzugs angegeben.