Vorlage Bescheinigung keine Reisekosten

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War ein Arbeitnehmer auf eigene Kosten auf Geschäftsreise, kann er diese in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn im der Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber ausstellt. Die Bescheinigung ( keine Reisekosten ) muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt vorlegen, um die Aufwendungen erstattet zu bekommen.

Die Bescheinigung über fehlende Reisekostenerstattung muss angeben wie viele Tage der Arbeitnehmer im Ausland tätig war und in welcher Höhe Fahrtkosten und Übernachtungskosten, sowie Verpflegungskosten entstanden sind. Nicht nur die Auslandsreise kann steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch die Auswärtstätigkeit innerhalb Deutschlands. Die Bescheinigung ( keine Reisekosten ) kann sich demnach auch auf Dienstreisen erstrecken, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte innerhalb Deutschlands stattfinden.