Vorlage Beitrittsvereinbarung Kommanditist

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Tritt eine Person als Kommaditist einer Kommnaditgesellschaft ( KG ) bei, muss eine Beitrittsvereinbarung geschlossen werden. Darin wird festgelegt, in welcher Höhe die Kommanditisteneinlage und die Haftungssumme zu leisten ist und der Beitrittszeitpunkt wird festgelegt.

Mindestens ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft tritt als Kommanditist auf. Der Kommanditist hat eine Kommanditisteneinlage zu leisten. Zudem wird in das Handelsregister eine Haftungssumme eingetragen, auf die der Kommanditist mit seinem Privatvermögen im Außenverhältnis haftbar gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Kommanditeinlage die Höhe der eingetragenen Haftungssumme erreicht. In der Regel wird der Eintritt eines neuen Kommanditisten in einer Beitrittsvereinbarung des Kommanditisten niedergelegt.