Vorlage Arbeitszimmer absetzen

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Errichtet man sich zuhause ein Arbeitzimmer, kann man die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einkommenssteuererklärung absetzen. Seit dem 01. Januar 2007 können die Kosten für ein Arbeitszimmer aber nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet.

Das bedeutet nur wer hauptsächlich so genannte Home Office- Arbeit betreibt, kann das Arbeitszimmer absetzen. Allerdings wird nicht ausschließlich der zeitlich Faktor als Beurteilungskriterium genutzt. So können Lehrer beispielsweise kein Arbeitszimmer abrechnen, da nicht die Vorbereitung den Mittelpunkt ihrer Arbeit darstellt, sondern die lehrende Tätigkeit in den Unterrichtsstunden.

Nur wer ein Arbeitszimmer abrechnen kann, kann auch Kosten für Bodenbeläge oder Renovierungsarbeiten geltend machen. Liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Annerkennung des Arbeitszimmers nicht vor, so können dennoch die Kosten für die Arbeitsmittel und die hierfür verwendeten Einrichtungsgegenstände abgesetzt werden. Darunter zählen Schreibtisch, Scheibtischstuhl, Tischlampe, Computertisch oder Bücherregal. Für die Anrechnung dieser Kosten ist es nicht notwendig, dass die Gegenstände in einem Arbeitszimmer stehen.