Unternehmernews der Woche 43/2017
Gründer- und Unternehmernews kurz & knapp
Unternehmertum
Neue Vorschriften zur Telearbeit umsetzen: Die seit Ende letzten Jahres geltende neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert erstmals, wann ein Telearbeitsplatz vorliegt und welche Pflichten Sie als Unternehmen haben.
CarSharing für gewerbliche Kunden - ein Überblick: CarSharing hat gegenüber klassischen Dienstwagen-Lösungen mehrere Vorteile: Es sorgt für eine effizientere Auslastung im eigenen Fuhrpark, hilft Fahrzeuge und Kosten einzusparen und verbessert die Kostentransparenz.
Steuern & Recht
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Betriebsrente: Kürzlich hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Reform soll die sinkenden Renten aufbessern und die betriebliche Altersvorsorge transparenter machen.
Reform des Insolvenzrechts - was tun bei einer Kundeninsolvenz?: Die umstrittene Vorsatzanfechtung sorgte bisher für große Risiken bei der Gewährung einer Ratenzahlung. Mit der Reform des Insolvenzrechts sollen Unternehmer jetzt besser vor Pleiten ihrer Kunden geschützt werden. Das ändert sich für Sie durch das neue Gesetz.
Schätzung bei unklaren Rechnungsangaben und Bareinzahlungen: Bei fehlenden bzw. unklaren Rechnungsnummern und ungeklärten Bareinzahlungen auf betriebliche Konten kann das Finanzamt zur Schätzung von Umsätzen befugt sein. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Sofortüberweisung keine zumutbare Bezahlmethode mehr
Wer als Onlinehändler seine Waren mit Sofortüberweisung bezahlen lässt, wird das in Zukunft nicht mehr tun können. Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese gängige Praxis der gebührenfreien Bezahlmethode (von denen Händler mindestens eine anbieten müssen) gegen die AGBs der meisten Banken verstößt - und damit unzulässig ist. Wir schauen uns die Hintergründe für Sie genauer an.
Kleinunternehmerregel auch für Gründer
Wer sich selbständig macht und ein eigenes Unternehmen gründet, braucht keine Umsatzsteuer zahlen, wenn im ersten Jahr der Gründung der Umsatz nicht größer als 17.500 EUR beträgt und im zweiten die 50.000 EUR nicht übersteigt. Die Anwendung dieser Kleinunternehmerregel bringt aber noch mehr Vorteile!
Zukunftspreis 2018 auf der INTERNORGA in Hamburg
Vom 9. bis 13. März 2018 findet die INTERNORGA auf dem Hamburger Messegelände statt. Hier lobt die Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt den "Zukunftspreis 2018" aus: für Unternehmen, die kaufmännisches Handeln und zukunftsorientiertes Wirtschaften vereinen. Wir schauen uns die Leitmesse für Innovationen in Hotellerie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien und Konditoreien näher an.
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