Steuerberatungsbüro

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

In einem Steuerberatungsbüro bekommen Mandanten eine geschäftsmäßige Hilfeleistung bei allen Steuerangelegenheiten. Es können ein oder mehrere Steuerberater in einem solchen Büro tätig sein. Neben dem Steuerberater können in einem Steuerberatungsbüro auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Steuerbevollmächtigte beschäftigt sein. Ihre Zulässigkeit ist im Steuerberatungsgesetz festgesetzt. Die Leistungen, die von den Mandanten in Anspruch genommen werden können sind vielschichtig.

Das Steuerberatungsbüro führt die Buchhaltung für gewerbliche Mandanten, es erstellt Lohn- und Gehaltabrechnungen für Arbeitgeber, erstellt den Jahresabschluss für bilanzierende Mandanten, führt Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten, erstellt die Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten und erstellt Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Das Steuerberatungsbüro darf allerdings keine Rechtsberatung auf anderen Gebieten anbieten.

Um den Beruf als Steuerberater ausüben zu können und eventuell eine Existenzgründung mit einem eigenen Steuerberatungsbüro durchführen zu können, muss die Steuerberaterprüfung bestanden werden. Danach wird man von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt und erhält dazu eine Urkunde, vorausgesetzt es herrschen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, es liegt keine strafrechtliche Verurteilung vor es wurde eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.