Sekretariatsdienste
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Sekretariatsdienste können auf verschiedene Art und Weise ausgeführt werden. Der Sekretär übt einen Beruf in der Verwaltung aus, bei dem der Schwerpunkt auf der Kommunikation und der Bürotätigkeit liegt. Die Sekretariatsdienste können in ein Unternehmen direkt durch Angestellte integriert sein oder aber auch extern von einer oder mehreren Personen in Selbstständigkeit ausgeführt werden. Dem Beruf geht für gewöhnlich eine kaufmännische Ausbildung voraus. Diese kann der Kaufmann/die Kauffrau für Bürokommunikation oder der/die Fachangestellte(r) für Bürokommunikation sein.
Das heutige Verständnis über Sekretariatsdienste beinhaltet weitgehend die Aufgaben eines/einer Fachkaufmann/-frau für Büromanagement. Dies ist eine Aufstiegsfortbildung, die mit der Prüfung der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen wird. Die Fachkaufleute für Büromanagement übernehmen in einem Sekretariatsdienst Assistenz- und Sachbearbeitungstätigkeiten. Sie sind außerdem qualifiziert, Koordinierungsaufgaben in großen Büros, Verwaltungsdiensten oder Sekretariaten auszuführen.
Für die Vorbereitung auf die Prüfung der Fachkaufleute für Büromanagement wird ein Lehrgang mit den Inhalten Personalwirtschaft und Arbeitsrecht, Volks- und Betriebswirtschaft, Protokollführung, Texterstellung, Textformulierung sowie Informations-, Büromanagement und Kommunikationssysteme besucht. Sekretariatsdienste können natürlich auch ohne diese Fortbildung durchgeführt und angeboten werden, denn das Ablegen dieser Prüfung erfordert einen Abschluss einer anerkannten kaufmännischen Ausbildung mit anschließender zweijährger Berufserfahrung oder aber eine fünfjährige Berufspraxis.