Sachverständiger

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Der Sachverständige hat ein überdurchschnittliches Fachwissen und eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet. Ein Sachverständiger ist in der Regel ein Berater oder ein Gutachter an Gerichten oder in Entscheidungsgremien. Voraussetzung um als Sachverständiger tätig sein zu können, ist die fachliche Kompetenz auf einem Gebiet, die in der Regel bei einem entsprechenden Hochschulstudium erworben wurde und in mehrjähriger Berufserfahrung und Weiterbildungen ausgebaut wurde.

Als Sachverständiger darf sich in Deutschland jeder bezeichnen, da dieser Beruf nicht geschützt ist. Unlauterer Wettbewerb kann hier entstehen, wenn mit fachlicher Kompetenz geworben wird, die jedoch nicht durch entsprechendes Hochschulstudium und Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Wird ein Sachverständiger z. B. an einem Familiengericht tätig, sollte dieser ein Diplompsychologe mit Therapieausbildung und langjähriger Berufspraxis sein.

Mit den angemessenen Qualifikationen kann mit qualifizierenden Seminaren die Weiterbildung zum Sachverständigen erfolgen, wobei es verschiedene Arten, wie z. B. den staatlich anerkannten oder den freien Sachverständigen zu unterscheiden gilt. Als Sachverständiger ist es nicht nur wichtig, mit sachlicher und fachlicher Korrektheit Dinge zu beurteilen und später sein Gutachten auch mündlich verteidigen zu können. Es ist ebenso notwendig, diese Dinge in Alltagssprache zu übersetzen, um sie Laien verständlich zu machen. Gutachten in Form von fachlichen Abhandlungen auf hohem Niveau sind wertlos.