Rundfunkveranstalter

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Ein Rundfunkveranstalter ist ein Sendeunternehmen, welches Fernseh- und Hörfunkprogramme betreibt. Man muss in diesem Bereich zwischen privaten, öffentlich-rechtlichen, nichtkommerziellen und staatlichen Rundfunkveranstaltern unterscheiden. Innerhalb der Europäischen Union, wie auch in Deutschland der Fall, ist heute ein duales Rundfunksystem von privaten und öffentlich-rechtlichen Veranstaltern üblich. Die einzelnen Landesmediengesetze der Bundesländer bilden die Rechtsgrundlage für die Rundfunkveranstalter.

Im Rundfunkstaatsvertrag zum Beispiel werden jedoch zur Vereinheitlichung gemeinsame Regelungen getroffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter hat einen Auftrag vom Staat zur Grundversorgung mit Inhalten über Hörfunk und Rundfunk. Diese Rundfunkveranstalter besitzen verschiedene Organe. Im Exekutivorgan trifft ein Intendant oder ein Gremium wichtige Programmentscheidungen. Ein Kontrollorgan, der Rundfunkrat, gibt den Programmrahmen vor und kontrolliert die Entscheidungen des Exekutivorgans.

Außerdem gibt es in einigen öffentlich-rechtlichen Anstalten zusätzlich einen Verwaltungsrat, von dem organisatorische Entscheidungen getroffen werden. Finanziert wird ein öffentlicher Rundfunkveranstalter über die Rundfunkgebühren, die die Betreiber von Empfangsgeräten erheben. Eine Kommission ermittelt den Finanzbedarf auf dessen Grundlage die Landesparlamente die Gebühren festsetzen und über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die privaten Rundfunkveranstalter entstehen in Rechtsformen wie GmbH oder Aktiengesellschaft.