Rechtspflege

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Die Rechtspflege ist das durch den Staat und seine Organe angewendete Recht auf den Einzelfall. In einem formellen Sinn ist die Rechtspflege die von allen Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Angelegenheiten und Aufgaben. Zum Teil gebraucht man den Begriff Judikative synonym mit dem der Rechtspflege. Das kommt daher, dass alle Institutionen der Judikative von der Rechtspflege umfasst werden.

Weitere staatliche Institutionen, die die Rechtspflege umfasst sind Teile der Exekutive, wie die Staatsanwaltschaft, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, die Justizverwaltung, Urkundsbeamte sowie Amtsnotare. Außerdem werden die vom Staat bestellten und privat tätigen Notare auch der Rechtspflege zugeordnet. Die Rechts- und Patentanwälte werden in Deutschland ebenfalls der Rechtspflege zugeordnet.

Die Hauptfunktion der Rechtspflege besteht in der Tätigkeit aller Gerichtszweige, den Schutz und die Durchsetzung von Rechten und Pflichten sowie die Ahndung und Verhinderung von Unrecht per Gesetz zu garantieren. Auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, wie das Betreuungsrecht und die Rechtsvorsorge ordnet man der Rechtspflege zu. Den Bereich der vorsorgenden Rechtspflege üben die Notare z. B. mit ihrer Aufgabe der Beurkundung aus.