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News von Apple, Facebook, Deposit Solutions und Instagram

Apple erhebt einen Spionagevorwurf gegen einen ehemaligen Mitarbeiter, britische Datenschützer verurteilen Facebook zu Höchststrafe von 500.000 britischen Pfund wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz, das Fintech Deposit Solutions kooperiert mit Check24 und ein Münchner Gericht urteilt über ungekennzeichnete Werbung auf Instagram.

Spionage-Vorwurf bei Apple

Das FBI hat in den USA Anklage gegen einen ehemaligen Apple-Mitarbeiter erhoben. Der hatte bei dem Technologie-Konzern im Projekt Titan gearbeitet, in dem Soft- und Hardware für autonome Fahrzeuge entwickelt werden. Vor einem China-Aufenthalt und folgendem Arbeitsplatzwechsel zum chinesischen Startup XMotors soll er bei Apple große Mengen an Informationen über Prototypen und Anforderungen auf eigene Geräte übertragen haben. XMotors arbeitet ebenfalls an Technologien zum autonomen Fahren. Der Mitarbeiter räumte gegenüber Apples Sicherheitsteam ein, Daten des US-Konzerns mit nach China genommen zu haben, berichtet golem.de.

500.000 Pfund Strafe für Facebook

Die britische Datenschutzbehörde hat gegen Facebook die Höchststrafe für Verstöße gegen das nationale Datenschutzgesetz verhängt, gegen das Facebook noch Einspruch erheben kann. In der Begründung für die Strafe heißt es, das soziale Netzwerk hat die Daten der Nutzer nicht genügend geschützt, so der Bericht der Behörde an das britische Parlament. Vor allem die illegale Nutzung von User-Daten durch die Firma Cambridge Analytica stand dabei im Fokus der Datenschützer. Darunter fällt insbesondere dass mit diesen Daten, „Mikrotargeting“, bei dem gezielt bestimmte Personengruppen z.B. Wahlwerbung ausgeliefert bekommen, ermöglicht werde, berichtet heise.de.

Deposit Solutions und Check24 kooperieren

Offenbar seit Monaten kooperiert das Fintech Deposit Solutions mit dem Vergleichsportal Check24. Hinter dem Dienst „Anlageservice“ auf Check24 vermuten Fachleute aus der Branche Technologie von Deposit Solutions, die mit „Zinspilot“ Einlagen vermitteln. Das Ganze sei ein Teil der Strategie von Check24, die deutsche Fintech-Branche anzugreifen. Offenbar mit dem Mittel, strategisch mit einzelnen Startups wie Deposit Solutions zu kooperieren und ihre Tools zu nutzen. finanz-szene.de spekuliert, ob die Kooperation automatisch zulasten von Deposit Solutions gehen muss.

Instagram-Influcencerin – Muss Werbung gekennzeichnet werden?

Als Influencerin preist Cathy Hummels auf Instagram Produkte an. Meistens mit dem Hinweis auf eine „Bezahlte Partnerschaft“ mit den Unternehmen, um deren Waren es geht. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) verklagte die Frau des Fußballers Mats Hummels wegen 15 Posts, bei denen Sie nicht darauf hinwies, dass es sich um Werbung handelte. Cathy Hummels gibt an, in diesen Fällen keine Gegenleistung von den Unternehmen erhalten zu haben. Bis auf einen Fall akzeptierte das Landgericht München diese Behauptung und erhält die einstweilige Verfügung gegen Hummels wegen dieses einen Falles aber aufrecht. Ob eine Kennzeichnungspflicht bei Werbung ohne Gegenleistung bestehe, klärte das Gericht jedoch laut PC-Welt nicht.

Über den Autor
Ulrike Schult

Ulrike Schult

Die Autorin ist als Redakteurin im Team von unternehmenswelt.de tätig. Zuvor beriet Ulrike Schult in Leipzig Studierende zum Einstieg ins Berufsleben und organisiert momentan unter anderem an der Fachhochschule ein überfachliches Qualifizierungsprogramm für Doktoranden aus den Ingenieurswissenschaften und anderen Bereichen.