Gründungsdauer und Kosten in Deutschland
Wer ein Unternehmen gründet, der muss eine Vielzahl an organisatorischen Aufgaben erledigen. Neben der Erstellung vom Businessplan ist es auch wichtig, die Rechtsform zu wählen, nötige Förderanträge zu stellen und natürlich auch das Gewerbe anzumelden. Doch wie lang dauert eigentlich die formelle Gründung? Das IfM Bonn ermittelt die Dauer und die Kosten von administrativen Gründungsverfahren.
Als Grundlage zur Erhebung der administrativen Gründungsdauer und Kosten für einen bundesweiten Vergleich dient die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in Deutschland. Über alle Bundesländer hinweg entsteht den Gründern dabei ein durchschnittlicher administrativer Netto-Zeitaufwand von 7,52 Arbeitstagen. Am schnellsten geschieht die Gründung in Bremen und in Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 4,25 Arbeitstagen. Danach folgen Sachsen (4,75 Arbeitstage) und Niedersachsen (5,25 Arbeitstage). In Nordrhein-Westfalen (10,75 Arbeitstage) sowie in Sachsen-Anhalt (18,25 Arbeitstage) dauern die Verfahren am längsten.
Doch welcher Vorgang nimmt eigentlich am meisten Zeit in Anspruch? Am zeitaufwändigsten ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (im Durchschnitt 6,23 Arbeitstage). Danach folgt die Eintragung ins Handelsregister (3,19 Arbeitstage). Was die administrativen Gründungskosten angeht, so betrugen diese 2010 im Durchschnitt 169 Euro, wobei sich kaum Unterschiede zwischen den Bundesländern zeigten. Die geringsten administrativen Kosten entstanden in Hessen und Rheinland-Pfalz (jeweils 141 Euro), die höchsten in Bayern (191 Euro). Für die regionalen Differenzen bei den administrativen Gründungskosten sind die unterschiedlichen Gebühren für die Gewerbeanmeldung verantwortlich.