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Gewerbeanmeldung – Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Anmeldung der beruflichen Tätigkeit bedarf einer ersten Investition und kann zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Je nachdem, in welcher Branche man sich gewerblich anmeldet, unterscheiden sich hier auch die Anfangskosten. Im Regelfall sind die Kosten aber überschaubar und bei fast allen Berufen ähnlich.

Selbstständige und Freiberufler haben viele verschiedene Gründe, warum sie sich für die Gründung eines eigenen Unternehmens entscheiden. So sind zum einen die Unabhängigkeit und gute finanzielle Erfolgschancen ein ausschlaggebender Anstoß. Aber auch im Hinblick auf Bewerbungsmaßnahmen fühlt man sich auf der anderen Seite wohler. Man muss nicht mehr selber Bewerbungen verschicken oder versuchen den Arbeitgeber zu imponieren. Bei einer Selbstständigkeit sitzt man buchstäblich auf der anderen Seite und kann entscheiden, wer als Arbeitgeber für das Unternehmen in Frage kommt und wer nicht.

Startet man frisch in das eigene Unternehmertum, sollte man vorab alle rechtlichen und arbeitstechnischen Angelegenheiten klären, damit man nach der Gewerbeanmeldung optimal beginnen kann. Die Anmeldung der beruflichen Tätigkeit bedarf einer ersten Investition und kann zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Je nachdem, in welcher Branche man sich gewerblich anmeldet, unterscheiden sich hier auch die Anfangskosten. Im Regelfall sind die Kosten aber überschaubar und bei fast allen Berufen ähnlich.

1. Gewerbezulassung
Für manche Berufe ist eine explizite Zulassung notwendig, damit die Tätigkeit als Freiberufler oder Selbstständiger überhaupt ausgeführt werden darf. Hierfür müssen vorab nochmal zusätzliche Gebühren gezahlt werden, die je nach Unternehmensstandort und Rechtsfrom in der Höhe variieren können. So müssen zum Beispiel juristische Personen (GmbH, AG) oftmals mehr bezahlen als natürliche Personen (OHG, GbR, e.K.).

Die Zulassung kommt häufig bei Berufen, wie Steuerberater, Arzt, Rechtsanwalt, Versicherungs- oder Immobilienmakler vor. Hier werden üblicherweise ein notwendiges Fachwissen durch den Abschluss einer Prüfung und gute finanzielle Verhältnisse vorausgesetzt, damit die Kunden nicht benachteiligt werden könnten. Für viele andere Berufe ist die rechtliche Zulassung aber nicht notwendig. Dies ist aber nicht mit der Gewerbeanmeldung zu verwechseln, die bei allen Berufen immer verpflichtend ist.

Die Kosten für die Gewerbezulassung können bei Berufstätigkeiten unterschiedlich sein. Sie können bei dem örtlichen Gewerbeamt in Erfahrung gebracht werden. Oftmals reicht ein Anruf aus, um an die Informationen zu gelangen. Für einen Steuerberater oder auch Immobilienmakler liegen die Zulassungskosten beispielsweise zwischen 200,- und 350,- Euro.

2. Gewerbeanmeldung
Das wichtigste um sich als Unternehmer selbstständig zu machen, ist die Gewerbeanmeldung. Nur mit der entsprechenden Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt darf man überhaupt die Aktivität ausüben. Sollte man gegen diese gesetzlichen Richtlinien verstoßen, muss man mit hohen Bußgeldern rechnen.

Möchte man sein Gewerbe anmelden, kann man mit einer einfachen Abwicklung rechnen. Dafür muss man lediglich einen Anmeldebogen ausfüllen, den man bei dem ortsansässigen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt bekommt. Der Bogen kann dann direkt dort abgegeben oder per Post zugeschickt werden.

Gibt man die Anmeldung direkt beim Ordnungsamt ab, muss auch sofort die Anmeldegebühr entrichtet werden. Bei einer Versendung per Post oder Fax muss man die Zahlung vorab anhand einer Überweisung anweisen und einen Beleg darüber mitschicken. Die Kosten sind auch hier abhängig vom jeweiligen Ort. Sie liegen jedoch meist zwischen 15,- und 40,- Euro.

3. Gewerbehaftung
Meldet man einen Betrieb an, sollte man sich auch über die Haftungsrisiken im Klaren sein. Jeder Beruf, den man als Selbstständiger und Freiberufler ausübt, kann bestimmte Gefahren und Schädigungen verursachen, für die der Betriebsinhaber haften muss. Im schlimmsten Fall kann in einem solchen Schadensfall sogar auf das gesamte Vermögen des Unternehmers zugegriffen werden, wenn ein geschädigter Kunde den Betriebsinhaber anklagt.

Die Gewerbehaftung besteht vor allem für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Werden bei der Ausübung der Tätigkeit zum Beispiel persönliche Gegenstände des Kunden beschädigt oder sogar der Kunde selbst verletzt, muss man als Betriebsinhaber dafür einstehen. Ausnahmefälle gibt es, wenn man eine Absicherung getroffen hat. Dies geht über eine ordentliche Betriebshaftpflichtversicherung, die für Haftungsschäden eintritt und somit das eigene finanzielle Risiko senken kann. Sie sollte daher auf keinen Fall bei einem Betrieb fehlen.

Die jährlichen Beiträge für die Betriebshaftpflichtversicherung liegen je nach Betriebsart und Größe des Unternehmens zwischen etwa 120,- und 800,- Euro. Für Kleinunternehmen ist die Absicherung für Haftungsfälle dementsprechend günstiger, da das Risiko normalerweise auch geringer ist als bei Großunternehmen mit mehreren Angestellten.

4. Versicherung
Zum Start der gewerblichen Beschäftigung kann es Änderungen bei den bisherigen Versicherungszuständen geben. Als Selbstständiger sowie als Freiberufler unterliegt man nämlich nicht denselben Gesetzgebungen wie zum Beispiel Angestellte. Im Rahmen der Unternehmensgründung muss man sich um einen umfangreichen Versicherungsschutz selber kümmern. Denn eine Absicherung über den Arbeitgeber gibt es selbstverständlich nicht.

In Anbetracht dessen kann man sich vor allem zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen entscheiden. Die Wahl liegt hier zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sowohl die Leistungen als auch die Versicherungsbeiträge können dabei sehr unterschiedlich sein.

Eine weitere Entscheidung muss man auch bei der Anmeldung des Betriebs treffen. Zu dem Zeitpunkt (und noch bis zu wenige Wochen später) kann man eine gesetzlich geregelte Arbeitslosenversicherung abschließen. Sollte man als Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt das Geschäft aufgeben müssen und ohne Arbeit dastehen, bekommt man ein monatliches Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Die Beitragskosten sind im Vergleich zu anderen Versicherungsarten relativ gering und sollte daher in Anspruch genommen werden.

Zu guter Letzt sollte man noch die Sicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung beachten. Wird man im Laufe der gewerblichen Tätigkeit berufsunfähig, erhält man eine monatliche Rente, um seinen Lebensstandard zukünftig aufrecht erhalten zu können. Häufig wird als Alternative auch die private Unfallversicherung vorgeschlagen. Diese sollte man allerdings nur als Alternative sehen, wenn man sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von bestehenden gesundheitlichen Beschwerden nicht versichern kann.


Über den Autor

Verena Freese