Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der Individualversicherungen ist die Lebensversicherung eine Personenversicherung. Als Versicherungsleistung wird fast stets ein vertraglich bestimmter Betrag vereinbart. Je nach der Gestaltung des Vertrags kann der Tod vor einem festgelegten Zeitpunkt, das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts, der Eintritt schwerer Krankheiten, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder andere mit dem menschlichen Leben verbundenen Gefahren die Versicherungsleistung auslösen.

Zu Beginn des Versicherungsschutz müssen 3 besondere "Beginne" erfüllt sein: Der technische Beginn, der materielle Beginn und der formelle Beginn. Beim technischen Beginn handelt es sich um den rechnerischen Beginn der Beitragszahlung zur Finanzierung der Lebensversicherung und des Versicherungsschutz in der Vertragskalkulation. Der formelle Beginn bezeichnet die Annahme des Versicherers, also den rechtlichen Vertragsschluss.

Beim materiellen Beginn handelt es sich um den Eingang des Einlösungsbeitrags (Erstbeitrag) beim Versicherungsunternehmen. Die Kalkulation der Lebensversicherung erfolgt auf Basis biometrischer Risiken (z. B. schwere Krankheit, Sterblichkeit). In der traditionellen Versicherungsmathematik werden der Beitrag zur Finanzierung und die Leistung nach dem Äquivalenzprinzip berechnet.

Die Kosten der Lebensversicherung werden unterteilt in Verwaltungskosten, Inkassokosten, Abschluss- und Vertragseinrichtungskosten und Ratenzuschläge. Bei den Verwaltungskosten handelt es sich um Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrags. Diese sind anteilig in jedem Beitrag enthalten. Die Inkassokosten entstehen durch die Kosten des Beitragsinkasso, die ebenfalls anteilig jedem Beitrag belastet werden.

Die Abschluss- und Vertragseinrichtungskosten bezeichnen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Abschluss der Lebensversicherung anfallen (z. B. für Provision und Vertragsdokumentation). Bei den Ratenzuschlägen handelt es sich um Kosten für erhöhten Verwaltungsaufwand und zur Deckung von Zinsverlusten bei unterjähriger Zahlungsweise. Lebensversicherungen lassen sich allgemein in Grundformen einteilen: nach dem Versicherungsfall, nach der Kapitalbindung, nach der Geldanlage, nach der Art der Leistung und nach staatlich spezifischen Förderverfahren.

Bei der Kapitalbindung wird unterschieden in Risikoversicherung und die kapitalbildende Versicherung. Nach dem Versicherungsfall erfolgt eine Untergliederung in Erlebensfallversicherung, Todesfallversicherung, Aussteuerversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Einteilung der Lebensversicherung nach Geldanlagen wird unterschieden in konventionelle kapitalbildende Lebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung und die indexgebundene Lebensversicherung.

Bei der Art der Leistung wird unterschieden in Rentenversicherung, Kapitalversicherung, Ausbildungsversicherung und Aussteuerversicherung. Nach den spezifischen staatlichen Förderverfahren kann wie folgt untergliedert werden: Direktversicherung, Vermögensbildungsversicherung und die Basisrente.