Jugendzentrum

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Unter einem Jugendzentrum versteht man eine Einrichtung, in der offene Jugendarbeit geleistet wird. Es gibt zahlreiche Synonyme für solche Einrichtungen, wie Jugendklub, Jugendhaus, Jugendfreizeiteinrichtung oder Jugendtreff. In vielen Zentren werden auch Jugendliche und Kinder zusammengefasst. Das Jugendzentrum ist ein Haus der offenen Tür und bietet damit den Jugendlichen sehr vielfältige Programme und Angebote zur Freizeitbeschäftigung. Diese Angebote können je nach Spezialisierung auf bestimmte Altersgruppen sehr verschieden aussehen.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit eines Jugendzentrums bietet in der Regel das Kinder- und Jugendhilfegesetz mit seinen Paragraphen zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Im Normalfall ist die Kommune der Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen, aber auch Kirchen, das Deutsche Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund sind mögliche Träger. Die Fördermittel für ein Jugendzentrum werden üblicherweise durch einen Jugendhilfeausschuss in der Gemeinde festgelegt. Die Arbeitsschwerpunkte in Jugendzentren liegen in sozialpädagogischen Konzeptionen begründet.

Einige Arbeitsansätze, die in einem Jugendzentrum häufig kombiniert werden, sind z. B. Freizeitpädagogik, Einzelfallhilfe, Workshops sowie die Gemeinwesenorientierung. Das pädagogische Personal in den Einrichtungen besteht meist aus hauptamtlichen Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Erziehern und anderen pädagogischen Fachkräften. Es gibt außerdem viele ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Zivildienstleistende, die die Arbeit in einem Jugendzentrum ermöglichen. Üblich für diese Einrichtungen ist es auch, sich zu Arbeitsgemeinschaften oder Jugendverbänden zusammenzuschließen.