Interessenvertretungen

nteressenvertretungen definieren die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe und vertreten diese. Sie sind ein freiwilliger oder auch durch verschiedene Zwänge ausgelöste Zusammenschlüsse von juristischen oder natürlichen Personen.

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Interessenvertretungen definieren die Interessen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe und vertreten diese. Sie sind freiwillige oder auch durch verschiedene Zwänge ausgelöste Zusammenschlüsse von juristischen oder natürlichen Personen. Die Interessen der Mitglieder sollen durch die Interessenvertretungen selbst oder mit Hilfe von Gruppenentscheidungen verwirklicht werden. Bei diesem Prozess wird jedoch angestrebt, nicht selbst eine politische Verantwortung zu übernehmen.

Die Grundidee von Interessenvertretungen ist immer die Mitbestimmung für Personen und Unternehmen, die von Entwicklungen und Entscheidungen betroffen sind und damit eine Beteiligung oder zumindest Mitsprache an diesen Entscheidungen erhalten. Für die Interessenvertretungen ist es dabei erforderlich, dass ihre Mitglieder demokratisch eine einheitliche Position entwickeln, die von allen getragen und nach außen vertreten wird. Es gibt die Interessenvertretung, die auf privater Initiative beruht, wie z. B. Bürgerinitiativen oder die, die durch gesetzliche Grundlagen gestützt wird, wie z. B. der Betriebsrat .

Innerhalb von Interessenvertretungen gibt es verschiedene Strategien der Einflussnahme zu unterscheiden. Die outside strategy richtet sich in der Regel an die Öffentlichkeit und deren Mobilisierung, während die inside strategy vielmehr wirtschaftliche Interessen trägt, wie z. B. bei der traditionellen Form des Lobbying. Die Auseinandersetzungen der Interessenvertretungen mit der Gegenseite werden oft auch in der Öffentlichkeit und den Medien ausgetragen. Bei institutionell verankerten Interessenvertretungen unterliegen die Informationen jedoch oft auch einem Amtsgeheimnis oder es besteht eine Schweigepflicht.