Ab 1. Juli: Gründerstipendium.NRW hält Gründern den Rücken frei
In den finanziell unsicheren Anfangszeiten der Gründung den Lebensunterhalt sichern – dafür ist das neue Gründerstipendium in Nordrhein-Westfalen gedacht. Seit 1. Juli können sich Gründer zwischen Minden, Kleve, Aachen und Siegen auf ein Stipendium bewerben, das sie mit 1.000 Euro monatlich versorgt. Und das bis zu einem Jahr. Der Wirtschafts- und Digitalminister erklärte zum Kick-Off des neuen Programms, dass bis Ende 2022 an bis zu 1.000 Gründer insgesamt 26 Millionen Euro vergeben werden.
Niedrige Hürden: nicht nur Uni-Absolventen, nicht nur Technologie
Das neue Stipendium richtet sich laut Minister Pinkwart an alle Gründer aus NRW, die eine innovative Geschäftsidee haben. Ein Uni- oder Fachhochschulabschluss ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung. Außerdem kommen nicht nur technologische Innovationen zum Zug, sondern auch Gründer mit kreativen und sozialen Vorhaben. Für die Bewerbung reichen die Gründer ein Ideenpapier ein, das einem kleinen Businessplan gleicht.
Bewerbungen ab 1. Juli möglich
Einzelne Gründer oder Teams von bis zu drei Personen, die in NRW wohnen, können sich seit 1. Juli für das Stipendium bewerben. Die Gründung darf nicht länger als zwölf Monate zurück liegen. Wichtig ist, dass die Geschäftsidee ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthält.
Allerdings gibt es doch eine Einschränkung bei der Bewerbung, die der Wirtschafts- und Digitalminister nicht erwähnt und die im Kleingedruckten der FAQs stehen: Nur bestimmte Arten von Unternehmen können sich für die Förderung bewerben, nämlich Gewerbebetriebe und solche, die sich ins Handelsregister eintragen lassen können.
Die Webseite des Gründerstipendiums NRW gibt Auskunft über alle Fragen rund um das Stipendium.