Filmverleih

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Der Filmverleih stellt einen Großhändler von Kinofilmen dar. Er ist ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion eines Filmes und dem letztlichen Konsum im Kino, da er die Kinos mit Filmkopien und DVDs beliefert. Die Filmkopien werden dabei gegen eine Leihgebühr, die Filmmiete, vermietet. Bevor der Filmverleih stattfindet, werden in der Regel vom Hersteller des Filmes die Rechte für eine nationale Verwertung erworben. Der Filmverleih hat anschließend die Aufgabe den Film zu bearbeiten.

Das umfasst unter anderem die Untertitelung und Synchronisierung. Der Film muss außerdem bei der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgelegt werden, um die Altersfreigabe festzulegen. Um die Altersfreigabe herabsetzen zu können, erfolgt in einigen Fällen eine Kürzung des Filmes. Der Filmverleih in Deutschland setzt dann ein offizielles Datum als Bundesstart fest, an dem der Film auf den Markt kommt. Außerhalb dieser Festlegung können jedoch Vorpremieren und Sneak Previews stattfinden.

Der Filmverleih stellt dem Kino die Filmkopie und das Vorführungsrecht bereit. Dafür erhält er im Normalfall einen festgesetzten Anteil der Umsätze. Der Verleih regelt außerdem die Terminierung der Filmvorführungen. Da der Filmverleih die nationalen Rechte an der Filmauswertung meist nur für einen begrenzten Zeitraum erhält, kommt es vor, dass der Verleih noch Filmkopien, jedoch keine Rechte mehr besitzt. Der Kinobetreiber muss diese beim Rechteinhaber nun zusätzlich erwerben.